Betriebsratswahl bei weniger als 50 Mitarbeiter - muss man die Betriebsratswahl dann im vereinfachten einstufigen Verfahren wählen?
Wenn weniger als 50 Mitarbeiter, muss man die Betriebsratswahl dann im vereinfachten einstufigen Verfahren wählen, oder kann man auch im normalen Wahlverfahren wählen?
Community-Antworten (2)
08.02.2010 um 15:05 Uhr
- ja
- nein
08.02.2010 um 15:18 Uhr
@betriebsratkwh
§14a BetrVG
mfg
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