Betrieb versucht Betriebsratswahl zu unterwandern
Hallo zusammen! Vor einigen Wochen hat die Gewerkschaft in unserer Firma zur Betriebsversammlung zwecks einer Betriebsratswahl eingeladen. Wir sind ca. 300 Mitarbeiter und viele von uns hatten diesen Termin herbeigesehnt, da in unserem Betrieb große Unzufriedenheit herrscht. Da allerdings viele Angst vor der Geschäftsleitung haben, sind nur etwa die Hälfte zur Betriebsversammlung erschienen und etwas weniger haben unterschrieben, an der Wahl teilnehmen zu wollen. Am Ende hat sich allerdings aus Angst niemand gefunden, der sich für das Wahlkomitee aufstellen lassen wollte. Jetzt liegt das ganze bei Gericht und wir warten darauf, dass das Gericht drei Leute bestimmt, die das Komitee bilden sollen. Inzwischen sind ca. 4 Wochen vergangen und urplötzlich haben sich 4 Leute aus unserem Betrieb zusammengetan, und wollen ohne Hilfe der Gewerkschaft einen Betriebsrat gründen und sind auch bereit, sich für das Wahlkomitee aufstellen zu lassen. Kurioserweise waren diese 4 Mitarbeiter noch vor vier Wochen überhaupt nicht daran interessiert, einen Betriebsrat zu wählen, geschweige denn sich daran zu beteiligen. Im Gegenteil. Sie waren dagegen. Außerdem haben alle 4 „einen Draht“ zur Geschäftsleitung. Für mich und meine Kollegen sieht das auf jeden Fall alles nach einer Inszenierung der Geschäftsleitung aus, um ihre eigenen Leute im Betriebsrat unterzubringen. Meine Frage lautet jetzt: Dürfen die Kollegen eine separate Betriebsratswahl einleiten, obwohl der Antrag der Gewerkschaft schon bei Gericht liegt?
Community-Antworten (6)
27.06.2018 um 17:19 Uhr
Der Antrag bei Gericht wird vermutlich abgeschmettert, wenn bekannt wird, daß da jemand zur Sitzung einlädt. Da hätte sich wohl mal jemand trauen sollen. Und Anfechten werdet Ihr die Wahl dann selbst bei Mängeln vermutlich auch nicht ...
27.06.2018 um 17:28 Uhr
Ja! Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Gerichtes kann die Betriebsversammlung einen Wahlvorstand selber bestimmen.
Ich weiß ja nicht, wie Ihr Euch das Verfahren vorgestellt habt, aber anscheinend wurde niemand dem Arbeitsgericht als Mitglied des Wahlvorstandes vorgeschlagen? Oder wolltet Ihr das der Gewerkschaft übertragen? Dann dürfte es sich um einen geschickten Schachzug des Arbeitgebers handeln, zumindest die Gewerkschaft aus der BR-Wahl herauszuhalten.
Jetzt müsst Ihr Euch überlegen, wie Ihr darauf reagiert. Ihr könntet einerseits jetzt aus der Deckung kommen und selber drei Wahlberechtigte für den Wahlvorstand vorschlagen. Dann wäre es auch gut wenn diese sich sicher sein können, auch tatsächlich zum Wahlvorstand bestimmt zu werden um vor Repressalien des Arbeitgebers geschützt zu werden. Oder Ihr velasst Euch darauf dass dieser vermutete Arbeitgeber-Wahlvorstand sauber arbeitet und tretet mit einer starken Liste an.
27.06.2018 um 17:34 Uhr
Informiert die Gewerkschaft. Jetzt ist intensive betriebliche Öffentlichkeitsarbeit angesagt.
28.06.2018 um 01:45 Uhr
Zitat : Meine Frage lautet jetzt: Dürfen die Kollegen eine separate Betriebsratswahl einleiten,................
Nein. Denn zunächst Muss ja der Wahlvorstand bestellt und/oder gewählt werden. Dazu können sie jedoch, unabhängig vom laufenden Gerichtsverfahrenzur Betriebsversammlung einladen. Ich empfehle Euch daher, den anderen zuvorzukommen und selbst zu Dritt zu einer Versammlung einzuladen. Ab Aushand der Einladung genießt Ihr übrigens besonderen Kündigungsschutz.
Vergleich :
§ 15:Unzulässigkeit der Kündigung (3a) Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der zu einer Betriebs-, Wahl- oder Bordversammlung nach § 17 Abs. 3, § 17a Nr. 3 Satz 2, § 115 Abs. 2 Nr. 8 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes einlädt oder die Bestellung eines Wahlvorstands nach § 16 Abs. 2 Satz 1, § 17 Abs. 4, § 17a Nr. 4, § 63 Abs. 3, § 115 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 oder § 116 Abs. 2 Nr. 7 Satz 5 des Betriebsverfassungsgesetzes beantragt, ist vom Zeitpunkt der Einladung oder Antragstellung an bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen; der Kündigungsschutz gilt für die ersten drei in der Einladung oder Antragstellung aufgeführten Arbeitnehmer. Wird ein Betriebsrat, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung, eine Bordvertretung oder ein Seebetriebsrat nicht gewählt, besteht der Kündigungsschutz nach Satz 1 vom Zeitpunkt der Einladung oder Antragstellung an drei Monate.
28.06.2018 um 01:48 Uhr
Zitat : ......sind nur etwa die Hälfte zur Betriebsversammlung erschienen und etwas weniger haben unterschrieben, an der Wahl teilnehmen zu wollen.
Was war denn das für eine Unterschriftaktion ? Und wer hat diese veranlasst ?
28.06.2018 um 08:10 Uhr
Eingeladen hatte die Gewerkschaft. Und jeder, der für die Wahl eines Betriebsrats ist, müsste sich mit Unterschrift in eine Liste eintragen.
Verwandte Themen
Auflösung und Neuwahlen - Wenn der BR nun seine Auflösung beschliesst, haben da die Ersatzmitglieder die Möglichkeit das zu unterwandern?
ÄlterWir sind ein Gremium mit 9 Mitgliedern - 1 freigestelltem BR-Vorsitzenden. Nun hat sich eine Mehrheit gefunden, die den BR-Vorsitzenden abwählen kann und wird. Ich vertrete die Position, dass Neuwah
Beeinflußung durch WV - hat der WV (arbeitgeberfreundlich) eine Möglichkeit mich zbw. meine Liste zu unterwandern?
ÄlterHallo nochmal! Meine Frage : Wenn ich alle Formalien bei einer Listenwahl eingehalten habe, hat der WV (Arbeitgeberfreundlich) eine Möglichkeit mich zbw. meine Liste zu unterwandern? Wenn ja, wie kann
Behinderung der BR-Wahl - in Hannover
ÄlterWahlbeobachtung ist keine Behinderung der Betriebsratswahl Die Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers stellt keine Behinderung der Betr
Betriebsratswahl - falls von der Geschäftsführung Gegenkandidaten aufgestellt werden, was könnten wir dagegen tun?
ÄlterWir stehen kurz vor einer Betriebsratswahl,die vom Arbeitgeber nicht tolleriert wird,aber auch nicht verhindert werden kann.Bis zum letzen Tag wollen wir natürlich geheimhalten welche Kollegen sich zu
Mitbestimmung bei Einstellungen
ÄlterHallo Zusammen, bin frischgebackener BRV und hab nun ein Problem. Unser AG hat vor, im Juli neue MA einzustellen, bzw. zeitl.befristete Vetrträge zu verlängern bzw. in unbefristete Verträge umzuwande