Hallo zusammen! Vor einigen Wochen hat die Gewerkschaft in unserer Firma zur Betriebsversammlung zwecks einer Betriebsratswahl eingeladen. Wir sind ca. 300 Mitarbeiter und viele von uns hatten diesen Termin herbeigesehnt, da in unserem Betrieb große Unzufriedenheit herrscht. Da allerdings viele Angst vor der Geschäftsleitung haben, sind nur etwa die Hälfte zur Betriebsversammlung erschienen und etwas weniger haben unterschrieben, an der Wahl teilnehmen zu wollen. Am Ende hat sich allerdings aus Angst niemand gefunden, der sich für das Wahlkomitee aufstellen lassen wollte. Jetzt liegt das ganze bei Gericht und wir warten darauf, dass das Gericht drei Leute bestimmt, die das Komitee bilden sollen. Inzwischen sind ca. 4 Wochen vergangen und urplötzlich haben sich 4 Leute aus unserem Betrieb zusammengetan, und wollen ohne Hilfe der Gewerkschaft einen Betriebsrat gründen und sind auch bereit, sich für das Wahlkomitee aufstellen zu lassen. Kurioserweise waren diese 4 Mitarbeiter noch vor vier Wochen überhaupt nicht daran interessiert, einen Betriebsrat zu wählen, geschweige denn sich daran zu beteiligen. Im Gegenteil. Sie waren dagegen. Außerdem haben alle 4 „einen Draht“ zur Geschäftsleitung. Für mich und meine Kollegen sieht das auf jeden Fall alles nach einer Inszenierung der Geschäftsleitung aus, um ihre eigenen Leute im Betriebsrat unterzubringen. Meine Frage lautet jetzt: Dürfen die Kollegen eine separate Betriebsratswahl einleiten, obwohl der Antrag der Gewerkschaft schon bei Gericht liegt?