Einsichtsrecht eines BR-Mitglieds in Protokolle zu Sitzungen mit Sonderinteresse
Guten Tag, hat ein Betriebsratsmitglied das Recht, Protokolle zu Sitzungen einzusehen, an denen es aufgrund von Verhinderungen nicht teilnehmen konnte bzw. zu denen es wegen Sonderinteresse (Beschlussfassungen zu dieser Person) auch nicht hätte eingeladen werden dürfen.
Community-Antworten (3)
18.01.2021 um 13:31 Uhr
Jedes BR-Mitglied (auch Ersatzmitglieder im Falle des Nachrückens - auch zeitweise bei Verhinderung) hat das Recht, alle Unterlagen des Betriebsrats einzusehen. siehe §34 Abs. 3 BetrVG
18.01.2021 um 13:49 Uhr
Schwerpunkt der Frage liegt auf dem Einsichtsrecht in Protokolle, die Beschlüsse zur Person des BR-Mitglieds enthalten.
18.01.2021 um 14:13 Uhr
wenn in der Sitzung unter anderem ein Beschluss gefasst werden muss, der das BRM direkt und unmittelbar betrifft, ist dieses Mitglied zeitweiswe verhindert. Das heißt jedoch nicht, dass es an der gesamten Sitzung nicht teilnehmen darf bzw. nicht hätte eingeladen werden dürfen. Diese "Verhinderung bei Eigeninteresse" soll vermeiden, dass sich das Mitglied als "Richter in eigener Sache" betätigt. Das bedeutet jedoch ebenfalls nicht, dass dieses Mitglied nicht im Nachinein über den Beschluss informiert werden darf.
Verwandte Themen
Einsichtsrecht nach § 34 Abs. 3 BetrVG
ÄlterHallo zusammen, entsprechend dem § 34 Abs. 3 BetrVG und den hierzu erfolgten diversen Rechtsprechungen hat ja jedes einzelne Betriebsratsmitglied ein uneingeschränktes Einsichtsrecht hinsichtlich sämt
Erstellte Versammlungsprotokolle / Abspeichern / Datenschutz...
ÄlterHallo zusammen, vielleicht kann mir der eine oder andere helfen und eine Frage zum Thema Datenschutz beantworten. Es geht um die geschriebenen Protokolle, die wir während einer BR- Sitzung erstellen.
Einsichtsrecht in Unterlagen des GBR
ÄlterInteressante Fragestellung heute morgen im Gremium, bei der ich passen musste: Die Mitglieder des BR haben ja nach §34 Abs. 3 BetrVG Einsichtsrecht in die Unterlagen des BR und seiner Ausschüsse. Wie
Betriebsratsprotokolle- Bitte um schnelle Antwort
ÄlterHallo, Ich bin seit 1 Jahr stellv. Protokollführerin bei den Betriebsratssitzungen. Das bedeutet, dass ich dann Protokoll führe, wenn der 1. Protokollführer nicht bei der Sitzung ist. Ich werde jede
BR-Protokolle nur für ordentliche Mitglieder oder auch Ersatzmitglieder?
ÄlterHallo, wir haben im BR vor ca. 1 Jahr beschlossen, dass auf die gespeicherten Protokolle nur die ordentlichen BR-Mitglieder dauerhaften Zugriff haben. M.E. ist dies im § 34 auch so geregelt, dass nur