Erstellt am 07.02.2010 um 22:16 Uhr von erwin
Rosamunde
Alos, verdi sorgt ganz bestimmt nicht dafür, dass ein Betrieb/ Unternehmen aus der Tartifbindung aussteigt, ganz im Gegenteil, auch verdi wie jede andere Gerwerkschaft versucht alles Betrieb/ Unternehmen in die Tarifbindung zu bekommen.
Also, nochmals nachdenken.
Weiter, wenn ein Betrieb/ Unternehmen nicht tarifgebunden ist, kann man gem. § 3 BetrVG vom BetrVG abweichende Betriebsstrrukturen auch per BV § 3 Abs. 2 regeln.
Also, wenn man BR ist oder werden möchte, sollte man vielleicht auch einmal das zuständige Gesetz lesen oder Fragen anders formulieren.
Vielleicht auch als Mitglied der Gewerkschaft einmal ein Seminar belegen.
Erstellt am 07.02.2010 um 22:28 Uhr von nicoline
Rosamunde,
*Ich arbeite in einem Unternehmen, welches mit der Hilfe von Verdi aus der Tarifbindung ausgetreten ist.*
Das solltest Du mal näher erklären!
*In diesem Jahr weigert sich verdi dies wieder zu tun und stellt die Forderung nach Tarifbindung*
Könnte es sein, dass Du hier etwas mißverstehst und ver.di einen höheren Organisationsgrad fordert, um tätig zu werden?
Erstellt am 07.02.2010 um 22:36 Uhr von Rosamunde
Das Unternehmen hatte vor einigen Jahren Insolvenz angemeldet und sehr wohl hat verdi damals den Ausstieg ermöglicht ...
Die Möglichkeit einer BV ist wohl bekannt aber das Gesetz sagt auch , dass dies ja nur geht wenn kein Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft besteht . Der TV nach § 3 läuft ja erst mit Ende der Amtszeit des bestehenden BR aus ....
Erstellt am 07.02.2010 um 23:15 Uhr von nicoline
Rosamunde
und wieso ist man gehindert für die Zukunft eine BV zu verhandeln, jetzt?
Erstellt am 07.02.2010 um 23:27 Uhr von Rosamunde
Ja nicoline, dass zu verhandeln ist nicht das Problem aber kann man diese auch schon abschliessen um rechtzeitig zu wählen ??? Das ist die Frage ... ein Verdi MA sagt dass
das nicht geht ...weil der alte TV noch Gültigkeit hat
Erstellt am 07.02.2010 um 23:33 Uhr von nicoline
Rosamunde
mmmhhh, da bin ich echt überfragt. Könnte sein, dass dann für einige Zeit eine betriebsratslose Zeit herrscht. Aber was hindert Euch daran, auch noch mal anderswo Auskunft zu holen? 1- 2 Stellen höher bei ver.di oder einem Rechtsanwalt?
Erstellt am 08.02.2010 um 08:45 Uhr von erwin
Rosamunde
Sollte der alte TV noch Gültigkeit haben, also ggf. in der NAchwirkung sein, verstehe ich es noch weniger. Denn dann hättet ihr doch eine Regelung.