Hallo,
in unserer Firma wird jetzt den Assistentinnen (4 Stück) die telefonische Erreichbarkeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr vorgeschrieben (mindestens eine muss immer erreichbar sein). Das bedeutet für die Assistentinnen, nur noch zum Teil die allgemeine Gleitzeit im Hause nutzen können, die alle anderen nutzen (In der Betriebsordnung steht: Kernarbeitszeit von 09:30 bis 15:30 Uhr). Ist das zulässig?