Erstellt am 05.02.2010 um 16:52 Uhr von erwin
Zum BR der soll es prüfen ob mit der BV vereinbar. Es kommt auf den genauen Inhalt an. Weiter hat der BR hier auch mitzubestimmen § 87 1 BetrVG
Kernarbeitszeit von 09:30 bis 15:30 Uhr 0 in dieser Zeit müssen die Assistentinnen (4 Stück) erreichbar sein, wobei jede eine Pause von 30 Min hat. In dieser Zeit müssen sie nicht erreichbar sein, da unbezahlte (Pflcht) Pause lt. ArbZG. Also auch wenn viele AG gerne von Ihrem Persoanl erwarten auch in der Pause via Handy erreichbar sein zu müssen, ist dass nicht statthaft.
Dieses sind die Wünsche der AG für Weihnachten, doch auch gehen bekanntlich an Weihnachten nicht alle Wünsche in Erfüllung.
Der AG könnte aber verlangen, dass die Assistentinnen (4 Stück) getrennt zur Pause gehen, um so eine gewisse Erreichbarkeit sicher zu stellen. Aber auch dann müsster der BR hier ge. § 87 1 beteiligt werden und zustimmen.
Am einfachsten wäre daher die Assistentinnen (4 Stück) kandidieren bei den anstehen BR-Wahlen auch, dann können sie bei ihren Schicksalen selbst mitverhandeln/ mitbestimmen.