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Gleitzeit nicht mehr für alle - zulässig?

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Volkerhg
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserer Firma wird jetzt den Assistentinnen (4 Stück) die telefonische Erreichbarkeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr vorgeschrieben (mindestens eine muss immer erreichbar sein). Das bedeutet für die Assistentinnen, nur noch zum Teil die allgemeine Gleitzeit im Hause nutzen können, die alle anderen nutzen (In der Betriebsordnung steht: Kernarbeitszeit von 09:30 bis 15:30 Uhr). Ist das zulässig?

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Community-Antworten (1)

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Erwin

05.02.2010 um 17:52 Uhr

Zum BR der soll es prüfen ob mit der BV vereinbar. Es kommt auf den genauen Inhalt an. Weiter hat der BR hier auch mitzubestimmen § 87 1 BetrVG

Kernarbeitszeit von 09:30 bis 15:30 Uhr 0 in dieser Zeit müssen die Assistentinnen (4 Stück) erreichbar sein, wobei jede eine Pause von 30 Min hat. In dieser Zeit müssen sie nicht erreichbar sein, da unbezahlte (Pflcht) Pause lt. ArbZG. Also auch wenn viele AG gerne von Ihrem Persoanl erwarten auch in der Pause via Handy erreichbar sein zu müssen, ist dass nicht statthaft.

Dieses sind die Wünsche der AG für Weihnachten, doch auch gehen bekanntlich an Weihnachten nicht alle Wünsche in Erfüllung.

Der AG könnte aber verlangen, dass die Assistentinnen (4 Stück) getrennt zur Pause gehen, um so eine gewisse Erreichbarkeit sicher zu stellen. Aber auch dann müsster der BR hier ge. § 87 1 beteiligt werden und zustimmen.

Am einfachsten wäre daher die Assistentinnen (4 Stück) kandidieren bei den anstehen BR-Wahlen auch, dann können sie bei ihren Schicksalen selbst mitverhandeln/ mitbestimmen.

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