Abmahnungen - Bei der wievielten Abmahnung darf der AG von der Kündigung gebrauch machen?
Bei der wievielten Abmahnung darf der AG von der Kündigung gebrauch machen?
Community-Antworten (7)
05.02.2010 um 14:33 Uhr
Da gibt es keine Gesetzliche Regelung ... MFG Troisdorfer
05.02.2010 um 14:35 Uhr
ksolle, kommt darauf an. Manchmal bedarf es überhaupt keiner Abmahnung um eine Kündigung auszusprechen.
05.02.2010 um 14:37 Uhr
Ksolle, ergänzend zu @Troisdorfer
Frage Abmahnungen zu allgemein, es gibt solche und solche.... http://www.juraforum.de/lexikon/Abmahnung
05.02.2010 um 16:15 Uhr
Bei schwerwiegenden Vergehen bedarf es überhaupt keiner Abmahnung, um eine Kündigung auszusprechen.
Nach oben hin gibt es keine Grenze. Ein Arbeitgeber macht sich aber unglaubwürdig, wenn er dutzendweise Abmahnungen erteilt, ohne weitere Konsequenzen im Wiederholungsfall.
Es macht z.B. auch einen Unterschied, ob ein zweites Vergehen auf dem gleichen Sachverhalt beruhte oder auf einem neuen, der in der Abmahnung zuvor nicht bemängelt worden ist.
05.02.2010 um 18:44 Uhr
ich habe in 35 jahren fünf bekommen und bin immer noch in der lieben frima
06.02.2010 um 01:29 Uhr
der AG kann kündigen , wann und wie er will um feststellen zu lassen, ob die kündigung wirksam ist, muß der betreffende innerhalb von drei wochen kündigungsschutzklage erheben
falls sich die kündigungen auf abmahnungen berufen, wird der AG beweisen müssen, daß diese abmahnungen berechtigt und wirksam waren
07.02.2010 um 00:26 Uhr
Außerdem: die Rechtsprechung geht davon aus, dass eine Abmahnung ihre Wirkung verliert, wenn der AN danach etwa 2 Jahre ohne Fehlverhalten geblieben ist. Es könnte also sein, dass ein Richter eine ältere Abmahnung im Falle einer Kündigung nicht mehr als Begründung akzeptiert.
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