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Betriebsratswahl - muss MA wenn er sich auf stellen lassen hat (Vorschlagsliste) danach noch unterschreiben?

A
Acertom
Nov 2016 bearbeitet

HAllo, Muß ein Ma wenn er sich auf stellen lassen hat (Vorschlagsliste) danach noch unterschreiben? Einer der sich zur wahl stellen will, ist jetzt 5 wochen im urlaub. Gibts d ane möglichkeit das nach zuholen? Urlaub = Thailland

4.29608

Community-Antworten (8)

R
Rattle

05.02.2010 um 11:28 Uhr

@acertom

mit der unterschrift bestätigt er die kandidatur und muss innerhalb der frist ab wahlausschreiben da sein, sonst ist essig.

mfg

M
monalisa

05.02.2010 um 11:34 Uhr

@Rattle, "muss innerhalb der frist ab wahlausschreiben da sein" Warum? Er hat seine Kandidatur auf der Vorschlagsliste mit seiner Unterschrift bestätigt!

E
Erwin

05.02.2010 um 11:51 Uhr

@monalisa

ich lese die Frage von "acertom" so, dass er sich hat aufstellen lassen, aber eben NOCH NICHT unterschrieben, diese Unterschrift möchten sie gerne nach dem 5 Wochen Urlaub nachholen.

Das geht nicht!!

Er könnte aber aus dem Urlaub ein FAX senden auf welchem er seine Kandidatur bestätigt, dieses müsste nur innerhalb der Fristen bei WV ankommen.

M
monalisa

05.02.2010 um 11:59 Uhr

@erwin, lese ich ein wenig anders..... "danach noch unterschreiben..." Ich gehe davon aus, dass er auf der Vorschlagsliste unterschrieben hat. Aber da kann wohl nur 'acertom" aufklären!

E
Erwin

05.02.2010 um 12:23 Uhr

@ML

ja, man kann es so oder so lesen und verstehen, doch 'acertom" weiss ja nun Bescheid und kann handeln.

P
PTNetty

05.02.2010 um 12:31 Uhr

@erwin, monalisa

schön dass die Frage so oder so beantwortet ist :-))

Gruß PT Netty

M
monalisa

05.02.2010 um 12:32 Uhr

@PTNetty, da biste platt, wa? :-)

P
PTNetty

05.02.2010 um 14:50 Uhr

@monalisa Nein, beruhigt! Alles andere wäre untypisch und ungewöhnlich, so kurz vor sich-Sorgen-machen-müssen!

Schönes WE

Gruß PT Netty

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