Erstellt am 05.02.2010 um 10:09 Uhr von sanila
kommt da nur das Foto rein oder wird hier eine Abmahnung ausgesprochen? In Verbindung mit einer Abmahnung ist das sicher kein Thema
Erstellt am 05.02.2010 um 10:26 Uhr von luciano
Hi von Sanila,
Vorfall wurde bereits ( da Wiederholungsfall ) mit 2 Ermahnungen in der Personalakte abgehandelt
luciano
Erstellt am 05.02.2010 um 10:58 Uhr von mainpower
Hallo,
hält man sich an Eure Arbeits- und soz. Ordnung dann stellt sich so eine Frage erst gar nicht. Halte ich mich nicht daran muss ich mit irgendeiner Reaktion seitens des AG rechnen.
Erstellt am 05.02.2010 um 11:12 Uhr von Immie
@luciano
Auch bei uns wurden schon mal Fotos von Arbeitsplätzen (absolutes Chaos) gemacht.
Der BR forderte die sofortige Vernichtung dieser Fotos, da dies unter die Rubrik
"technische Arbeitnehmerüberwachung" fällt,
und für diese Massnahme keine Mitbestimmung nach §87 Abs 1 Nr 6 erfolgte. :-)
Erstellt am 05.02.2010 um 12:01 Uhr von Troisdorfer
Niemand darf dich gegen den Eigenen Willen Fotografieren !
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
NFG Troisdorfer
Erstellt am 05.02.2010 um 13:30 Uhr von isschondrei
Das recht am eigenen Bild besagt aber eigentlich nur, dass derjenige der es gemacht hat es nicht veröffentlichen darf.