Fotografieren von MA bei Verstößen?
Hallöle,
bin BR-V und mit einer Frage doch etwas überfordert. Wir haben eine Arbeits- und soz.Ordnung in der definiert ist, daß MA nur in Abstimmung mit dem Vorges. mit Handy im Prod.bereich tel. dürfen. Dabei wurde die MA vom Vorgesetzten fotografiert. Jetzt meine frage: Ist es rechtlich haltbar, daß ein MA bie festgestellten Verstößen fotografiert wird und dies dann in der Personalakte abgelegt wird ?
Community-Antworten (6)
05.02.2010 um 11:09 Uhr
kommt da nur das Foto rein oder wird hier eine Abmahnung ausgesprochen? In Verbindung mit einer Abmahnung ist das sicher kein Thema
05.02.2010 um 11:26 Uhr
Hi von Sanila,
Vorfall wurde bereits ( da Wiederholungsfall ) mit 2 Ermahnungen in der Personalakte abgehandelt
luciano
05.02.2010 um 11:58 Uhr
Hallo, hält man sich an Eure Arbeits- und soz. Ordnung dann stellt sich so eine Frage erst gar nicht. Halte ich mich nicht daran muss ich mit irgendeiner Reaktion seitens des AG rechnen.
05.02.2010 um 12:12 Uhr
@luciano Auch bei uns wurden schon mal Fotos von Arbeitsplätzen (absolutes Chaos) gemacht. Der BR forderte die sofortige Vernichtung dieser Fotos, da dies unter die Rubrik "technische Arbeitnehmerüberwachung" fällt, und für diese Massnahme keine Mitbestimmung nach §87 Abs 1 Nr 6 erfolgte. :-)
05.02.2010 um 13:01 Uhr
Niemand darf dich gegen den Eigenen Willen Fotografieren !
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
NFG Troisdorfer
05.02.2010 um 14:30 Uhr
Das recht am eigenen Bild besagt aber eigentlich nur, dass derjenige der es gemacht hat es nicht veröffentlichen darf.
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