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Verlängerte Amtszeit BR?

L
Litech
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betrieb stehen jetzt wieder die BR-Wahlen an. Leider wurde uns nun mitgeteilt, das zum Jahresende ein Großteil der MA entlassen wird und die Hälfte des Betriebes ausgelagert wird nach England. Nun habe ich den Verdacht das sich kaum jemand aufstellen lassen wird (verständlicher Weise) zur BR-Wahl. Weiss jemand was dann genau passiert wenn sich niemand aufstellen lässt. Habe auch nur BetrVG §21 a u.b dazu gefunden der etwas Klarheit verschafft aber nicht wirklich viel. Danke schonmal für eure Hilfe

4.16006

Community-Antworten (6)

T
TROISDORFER

05.02.2010 um 10:18 Uhr

Dann habt ihr keinen Betriebsrat !!!

M
Mainpower

05.02.2010 um 10:27 Uhr

Hallo, Verdacht das sich kaum jemand aufstellen lassen wird (verständlicher Weise) VERSTEH ich nicht. Gerade in Eurem fall lohnt es sich doch wenn man sich zur Wahl stellt. Erstens weil Ihr ohne BR verloren seid und zweitens hat der Bewerber auch noch sechs Monate kündigungsschutz.

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Litech

05.02.2010 um 10:46 Uhr

@ mainpower da eine Auslagerung des Bereiches stattfindet hat man dadurch noch Kündigungsschutz??? Ich glaube nicht wenn ich da richtig informiert bin. Sicherlich sind wir ohne BR verloren, aber was passiert in diesem Fall dann, wenn sich niemand aufstellen lässt?

P
PTNetty

05.02.2010 um 11:24 Uhr

@Litech

Dann wird nicht der BR als letzter das Licht ausmachen!

Dann seit ihr ab Ende der Amtszeit des jetzigen BRs ohne BR. Freiwild? Vogelfrei?

Wenn nicht diese Situation, in der ihr zu sein scheint, DER Grund sein kann, einen BR haben zu wollen, dann fällt mir auf die Schnelle keiner ein!

Und der bestehende BR will auch nicht weiter machen?

Der Kündigungsschutz besteht so lange wie die Firma besteht

Gruß PT Netty

E
Erwin

05.02.2010 um 11:58 Uhr

BRM haben auch einen Versetzungsschutz wenn dadurch das Mandat gefährdet würde.

Versetzungsschutz Als Betriebsratsmitglied sind Sie darüber hinaus vor Versetzungen geschützt, die zum Verlust Ihres Amts führen würden. Sie bedürfen immer der Zustimmung des Betriebsratsgremiums und sind nur aus dringenden betrieblichen Gründen zulässig.

http://www.arbeitsrecht.org/am-arbeitsplatz/arbeitnehmer-in-sonderstellung/betriebsratmitglied-bzw-ersatzmitglied/diese-privilegien-geniessen-sie-als-betriebsrat/

Dann müsste ggf. ein anderer AN versetzt werden um so einen freien Arbeitsplatz für ein BRM frei zu machen, also auch ein Grund BR zu werden.

L
Litech

05.02.2010 um 12:28 Uhr

@all Danke schonmal soweit für eure Hilfe und die für mich sehr wertvollen Informationen. Ich habe jetzt schon mit einigen Leuten gesprochen und der Großteil ist definitiv für einen neuen BR. Kurzum werden wir ganz regulär unsere Wahl durchführen und hoffen das Beste.

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