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Verlängerte Amtszeit des BR?

H
Hella
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe mal wieder eine Frage: die BR Wahlen für 2010 sind ja zeitlich auf die Zeit vom 01.03. bis 31.05. beschränkt. Unser BR ist am 08.03.2006 gewählt worden, also endet die Amtszeit des BR ja am 07.03.2010. Wir haben jetzt das Problem, dass wir mit unserer Firma in der ersten Märzwoche 2010 auf einer Messe vertreten sind und deshalb viele Mitarbeiter außer Haus oder voll im Stress sind. Direkt nach der Messe gehen dann sehr viele in Urlaub, weil das vorher nicht möglich war. Können wir die Wahl später als den 07.03. ansetzen? Darf die Amtszeit des BR länger als 4 Jahre dauern?? Oder können wir die Wahl in den Februar vorverlegen? Danke für viele informative Antworten!

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Community-Antworten (11)

W
Werner

09.09.2009 um 16:23 Uhr

Moin Hella, nein verlängern geht nicht. Die KollegInnEn könnten aber doch Briefwahl machen. Die Stimmzettel schon vorher im verschloßenen und versiegelten Umschlag an den WV abgeben geht m.E.

R
rolfo

09.09.2009 um 16:49 Uhr

aber vorverlegen geht, wo ist da das Problem, Wahl Ende Februar.

H
Hella

09.09.2009 um 16:54 Uhr

das ist ja prima - wäre uns auch am liebsten! Nur weil überall der 01.03. als Beginn der Wahlzeit angegeben ist, waren wir uns unsicher. Dann machen wir es in der letzten Februarwoche, danke!!

M
mausebr

09.09.2009 um 17:04 Uhr

Vorverlegen kommt meiner Meinung nach nur in Frage wenn der Betriebsrats zurücktritt.

nicht umsonst ist der Wahlzeitraum festgelegt.

Das hätte meines erachtens den Charme, dass bei der nächsten regelmässigen Wahl der Wahltermin dann nach hinten geschoben werden kann.

H
Hella

09.09.2009 um 17:20 Uhr

Ich habe auch gerade noch mal genauer geschaut, das geht wirklich nicht. nach §13 BVG ist das nur unter bestimmten Umständen möglich.... dann müssen wir wirklich mit der Briefwahl arbeiten - ganz schön aufwändig....

D
DonJohnson

09.09.2009 um 17:29 Uhr

@Hella Vielleicht wäre ein Seminar zur Wahl etwas für euch...

A
Angie

11.09.2009 um 15:49 Uhr

Hallo Hella,

im Fitting steht zu § 13 BetrVG RN 8: "Der gesetzl. vorgeschriebene Wahlzeitraum hindert nicht, mit den Wahlvorbereitungen schon vorher zu beginnen. Die Amtszeit des bestehenden BR wird durch eine vorzeitige Wahl des neuen BR grundsätzlich nicht verkürzt. Vielmehr beginnt dessen Amtszeit erst mitAblauf der Amtszeit des bestehenden BR."

und zu § 21 BetrVG RN 10 "Ist im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses die vierjähringe Amtszeit des bisherigen BR noch nicht abgelaufen, beginnt die Amtszeit des neu gewählten BR am Tage nach dem Ablauf der Amtszeit des bisherigen BR."

Dies wäre bei Euch dann der 8.März 10

MfG Angie

M
mausbr

11.09.2009 um 16:15 Uhr

Wahlvorbereitung ja, aber Wahltag nicht vor dem 1.3. - da kann ich nix in der Kommentierung zu finden.

N
nobli

11.09.2009 um 16:38 Uhr

@Angie,

Wahlvorbereitungen (Fitting 23. Auflage §13 Randnummer 8 Seite 282) sind nicht zu verwechseln mit der Wahl an sich!

Das Gesetz regelt hier eindeutig (§13 Abs.1 BetrVG) den vorgeschriebenen Wahlzeitraum vom 1. März bis 31. Mai. Die Ausnahmen von dieser Vorschrift werden dann in § 13 Abs. 2 BetrVG geregelt. Bestätigt übrigens auch von Fitting §13 RandNr. 1 und RandNr. 3 ("Die Vorschrift ist zwingend")

Damit ist meiner Meinung nach klar, dass eine Wahl im Februar ausgeschlossen ist.

Die einzige Möglichkeit früher zu wählen wäre wie schon von mausebr gepostet ein Rücktritt des BR.

Nach dem 7.3. zu wählen hingegen würde zu einer betriebsratslosen Zeit führen. Nicht unbedingt erstrebenswert.

Auch eine Briefwahl wird nicht ganz einfach sein. Diese ist in §24 Abs. 1-3 WO geregelt. Durch den Gesetzestext wird zunächst einmal ausgeschlossen, dass der WV die Wahl grundsätzlich als Briefwahl durchführen kann. Lediglich für

"(2) Wahlberechtigte, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden (insbesondere im Außendienst oder mit Telearbeit Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte), erhalten die in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen, ohne dass es eines Verlangens der Wahlberechtigten bedarf."

und für

"(3) Für Betriebsteile und Kleinstbetriebe, die räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind, kann der Wahlvorstand die schriftliche Stimmabgabe beschließen. "

Alle anderen müssen aktiv und begründet um Briefwahl bitten:

"(1) Wahlberechtigten, die im Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert sind, ihre Stimme persönlich abzugeben, hat der Wahlvorstand auf ihr Verlangen

  1. das Wahlausschreiben,
  2. die Vorschlagslisten,
  3. den Stimmzettel und den Wahlumschlag,
  4. eine vorgedruckte von der Wählerin oder dem Wähler abzugebende Erklärung, in der gegenüber dem Wahlvorstand zu versichern ist, dass der Stimmzettel persönlich gekennzeichnet worden ist, sowie
  5. einen größeren Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstands und als Absender den Namen und die Anschrift der oder des Wahlberechtigten sowie den Vermerk "Schriftliche Stimmabgabe" trägt, auszuhändigen oder zu übersenden. "

Das heißt meiner Meinung nach:

  1. Eure Wahl muß zwischen dem 1. und dem 7. März stattfinden.

  2. Zur Messe oder aus sonstigen Gründen abwesende Wahlberechtigte können Briefwahl beantragen.

  3. "Im Stress befindliche" Wahlberechtigte müssen trotzdem ins Wahllokal gehen oder aber auf die Wahl verzichten.

Gruß aus der Noris

noli

P
Peanuts

11.09.2009 um 19:40 Uhr

Der 7.3. ist ein arg früher Termin und birgt immer die Gefahr, dass zu diesem Zeitpunkt das endgültige Wahlergebnis nicht feststeht.

Sucht Euch einen günstigeren Wahltermin (Anfang April) und rechnet 10-12 Wochen zurück. Zu diesem Zeitpunkt sollte der BR seinen Rücktritt beschließen und einen WV einsetzen.

Der alte BR hat die volle Geschäftsführungsbefugnis bis zur Bekanntgabe des neuen Wahlergebnisses!

I
Immie

11.09.2009 um 19:56 Uhr

@Hella Wenn eure Terminlage natürlich so eng ist, das ihr es in zwei Monaten nicht schafft einen BR zu wählen, dann sollte der BR zurücktreten und ihr wählt dieses Jahr.

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