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Übergangsfrist für abgewählten BRV

V
Volume
Jan 2018 bearbeitet

Falls ein freigestellter BRV bei der kommenden Wahl nicht mehr in den Betriebsrat gewählt wird... Hat er dann noch die Chance seine laufenden Geschäfte an seinen Nachfolger strukturiert zu übergeben, oder muss er sofort aus dem BR-Büro verschwinden?

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Community-Antworten (3)

R
rolfo

05.02.2010 um 09:08 Uhr

ups, das hört sich nach Krieg an. Wenn seine Amtszeit als BR abgelaufen ist, ist er nicht mehr freigestellt und hat auch im BR-Büro nichts mehr zu suchen. Zumindest der Betriebsausschuß sollte doch die laufenden Geschäfte kennen und könnte die Abwicklung übernehmen, ausser es wird der komplette BR ausgewechselt. Dann habt ihr natürlich ein internes Problem.

E
Erwin

05.02.2010 um 15:42 Uhr

Volume

nicht mehr wiedergewält = sofort aus dem BR-Büro verschwinden

P
Peanuts

05.02.2010 um 19:11 Uhr

"nicht mehr wiedergewält = sofort aus dem BR-Büro verschwinden"

Nunmal langsam ... maßgeblich ist noch immer das Ende der Amtszeit und die fällt i.d.R. nicht mit dem Wahltag zusammen.

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