Rechtsberatung des Betriebsrates - Trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Rechtsberatung?
Schönen guten Abend, Steht dem Betriebsrat eine Rechtsberatung zu? Trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Rechtsberatung? Kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Betriebsrat die Rechtsberatung mit einer Vorankündigung von 14 Tagen und unter Angabe der Gründe beim Arbeitgeber beantragen muss? Dass war die Aussage des AG und zwar für jede einzelne Rechtsberatung muss ein Antrag gestellt werden. Der Arbeitgeber entscheidet dann, ob die Rechtsberatung notwendig ist oder es nicht günstiger geregelt werden könnte. Dass kann doch nicht sein, dass öffnet doch der Willkürlichkeit Tür und Tor!!
Community-Antworten (3)
06.11.2008 um 19:30 Uhr
Ich erlaube mir hier mal, Paulas ;-) Antwort aus einer ganz ähnlichen Fragestellung zu kopieren:
Bei der Übernahme von RA-Kosten muss man unterscheiden zwischen § 40 BetrVG und § 80 Abs. 3 BetrVG.
Wenn es sich um eine Frage handelt, die eine gerichtliche Angelegenheit betrifft oder im Vorfeld zu einer solchen Streitigkeit mit dem RA besprochen wird, dann bewegen wir uns im Rahmen des § 40 BetrVG. Dafür brauche ich keine Zustimmung des AGs sondern nur einen wirksamen Beschluss.
Bei der Begutachtung von BV-Entwürfen sonstige Rechrtsfragen etc. wird der RA als Sachverständiger tätig. Hier brauche ich die Zustimmung des AG´s oder muss diese ggf. ersetzen lassen. Bei der Sachverständigentätigkeit im Rahmen von Betriebsänderunegn gibt es noch die Besonderheit des § 111 S. 2 BetrVG
Daher muss ich immer unterscheiden in welchem Bereich ich mich hier bewege! Antwort 5 Erstellt am 05.11.2008 - 13:49 Uhr von paula
Und noch etwas von mir: Versucht einen Beratervertrag hinzubekommen, den der AG unterschreibt. Das wird er aber erst, wenn er dadurch Kosten spart. Oder sammelt alle Fragen und macht dann ein Seminar nach § 37 (6) BetrVG
06.11.2008 um 20:09 Uhr
Vielen Dank, nur ich versteh das mit§ 80 Abs. 3 BetrVG Allgemeine Aufgaben nicht ganz!
06.11.2008 um 20:17 Uhr
Sorry, hab´s jetzt doch verstanden!!
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