Kosten für Rechtsberatung - Wenn ich als Betriebsrat Rechtsberatung haben möchte, muß dieser mein Chef vorab zustimmen?
Hallo!
Wenn ich als Betriebsrat Rechtsberatung haben möchte, muß dieser mein Chef vorab zustimmen, wenn er die Kosten übernehmen soll? Kann er eine Kostenübernahme für die Rechtsberatung ablehnen und müßte ich diese dann aus meiner eigenen Kasse bezahlen?
Wenn mein Chef die Kosten übernimmt, muß ich ihm den Grund für die Beratung mitteilen?
Für Tipps bin ich wirklich dankbar.
Community-Antworten (4)
03.08.2009 um 12:47 Uhr
@ Bobby Diese Seite kann dir helfen,es sind auch Musterschreiben drin.Alerdings es ist immer besser über Internet informatioen selber raus finden,so lernt man besser. http://www.wrbs.de/index.php?modul=content&option=beratung_beratungsweg tik-tak
03.08.2009 um 12:55 Uhr
Hallo Bobby,
ihr könnt als Gremium einen Anwalt beauftragen euch in einer Anglegenheit zu beraten und zu vertreten. Hierzu bedarf es eines ordnungsgemäß herbeigeführten Beschlusses, der dann dem AG mitgeteilt wird. Einer Zustimmung oder gar Genehmigung des AG bedarf es nicht. Anders, wenn ein Anwalt als Sachverständiger eingesetzt werden soll, hier bedarf es einer Vereinbarung mit dem AG.
03.08.2009 um 13:05 Uhr
@Bemmchen a) Warum ist das bei einem Sachverständigen anders? b) Wo steht das?
03.08.2009 um 15:44 Uhr
@ Immie s. BetrVG § 80,3 sowie auch DKK § 40 Rn. 33 und 34.
Gruß, Bemmchen
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