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Befristetes Arbeitsverhältnis - Kandidat Betriebsratwahl?

I
informant
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag, ich bin neu in dieser "Materie" Betriebsrat. Meine Frage lautet: "Kann man mit einem befristeten Arbeitsvertrag sich trotzdem als Kandidat für die Wahl in den Betriebsrat aufstellen lassen?" Vielen lieben Dank für die Antworten.

4.18104

Community-Antworten (4)

E
Erwin

04.02.2010 um 22:04 Uhr

JA!!!

Aber, sofern man gewählt wird endet das Mandat mit dem auslaufen der Befristung!

P
peters

04.02.2010 um 22:08 Uhr

Ergänzung:

"BetrVG § 8 Wählbarkeit (1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt."

H
hamster

05.02.2010 um 13:08 Uhr

hallo erwin,

es ist zwar richtig,dass er gewählt werden kann, wenn er befristet ist, aber er hat doch dann kündigungsschutz, könnte er dann nicht klagen???

T
Thessa

05.02.2010 um 17:26 Uhr

Hallo Hamster.

Gegen was sollte er denn klagen?

Wenn er einen befristeten Vertrag hat, dann ist seine Zeit irgendwann einfach um. Ihm wird nicht gekündigt, sondern der Vertrag läuft einfach aus. Dagegen hilft auch kein klagen.

Gruß, Thessa

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