befristetes Arbeitsverhältnis und Neueinstellung
Hallo zusammen, wie kann sich der BR verhalten, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis ausläuft und dafür wieder ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird. Eigentlich gibt es keinen Grund, den Mitarbeiter nicht weiterzubeschäftigen, aber es wäre dann für das Unternehmen ein neues unbefristetes Arbeitsverhältnis. Aber für die Kollegen auch ein hoher Aufwand, den neuen Kollegen einzuarbeiten. Also konkret gefragt: Hat der BR das Recht, die Weiterbeschäftigung zu fordern? Danke Elise
Community-Antworten (3)
06.04.2015 um 22:22 Uhr
Also konkret gefragt:Hat der BR das Recht, die Weiterbeschäftigung zu fordern? Konkret geantwortet: NEIN, hat er nicht. Es ist unternehmerische Entscheidung, wenn der AG immer wieder befristet neu einstellt und die AG, die das machen, denen ist es in der Regel auch ziemlich schnurz, ob die Neuen immer wieder neu eingearbeitet werden müssen.
07.04.2015 um 12:26 Uhr
Dauerhafte Befristungen auf einen an sich unbefristeten Arbeitsplatz ist ja nun alles andere als o.k.
Aber Ihr könnt die Sache nur strategisch und betriebspolitisch angehen.
Das Recht die Weiterbeschäftigung zu fordern hättet Ihr mit guter Begründung über den § 92a BetrVG. Beim vorliegen einer Einstellung ist es schon fast zu spät.
07.04.2015 um 14:12 Uhr
92a ist wohl die allerstumpfeste Waffe des BetrVG. Da lacht doch jeder AG drüber. Standardantwort kann sein:
"Wir lehnen an dieser Stelle unbefristete AV ab, da die Auslastung über einen Zeitraum von X nicht gewährleistet sein kann."
Herzliche Grüße Ihr AG.
Dass sie "alles andere als ok" sind ist eine persönliche Meinung. Der AG hält sich ans Gesetz, genauso wie auch BR für sich Gesetze beanspruchen, die Ihnen teilweise auch sehr viel Freiraum geben. Und gesetzeskonform zu handeln ist ansich "ok"
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