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Azubi im Betriebsrat - muss ich irgendetwas machen um in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden?

B
Benny
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich befinde mich in der Ausbildung und bin nun seit knapp einem Jahr ordentliches Betriebsratsmitglied (nicht JAV!!)

Meine Ausbildung geht so langsam dem Ende zu (Dezember 2007) und es ergeben sich ein paar Fragen bezüglich der Übernahme in unbefristetes bzw. befristetes Arbeitsverhältnis.

Muss ich irgendetwas machen um in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden? Was ist wenn der Arbeitgeber mir ein befristetes Arbeitsverhältnis anbietet? Treffen die Paragraphen BetrVG §78a und BpersVG §9 auch auf mich zu (da ich ja kein JAV-Mitglied bin)??

Vielen Dank schonmal im Vorraus

Grüße Benny

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Community-Antworten (2)

F
Fayence

23.01.2007 um 16:17 Uhr

Benny,

ich lese im §78a BetrVG klar und deutlich, dass dieser Übernahmeanspruch auch für Azubis in BR-Funktion gilt!

B
Benny

23.01.2007 um 16:22 Uhr

erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wie hat denn diese Meldung an den Arbeitgeber auszusehen??

Grüße Benny

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