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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fehlende Anhörung bei Übernahme von zwei Azubis in befristetes Arbeitsverhältnis

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Zwei Azubis wurden nach bestandener Prüfung zum 1. Februar in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernommen (8 Monate Befristung). Diese Einstellung erfolgte ohne Anhörung des Betriebsrats (bzw. wurde uns die Anhörung letzte Woche nachträglich vorgelegt). Welche Rechtsfolgen hat die Tatsache, dass der Betriebsrat nicht angehört wurde? (ich spekuliere darauf, dass die Jungs möglicherweise durch Nichtigkeit des Arbeitsvertrags automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben könnten...)

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Community-Antworten (3)

U
Ulrik

04.04.2011 um 11:33 Uhr

Leider nein, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht dadurch nicht.

Wenn euch der AG nicht anhört, könnt ihr ihm die personelle Massnahme untersagen, bis ihr ordnungsgemäß angehört wurdet und zugestimmt habt, bzw. eure Zustimmung ersetzt wurde. Ihr könntet nun, wenn ihr dem AG böse wollt, ein Ordnungsgeld gegen ihn vom ArbG verhängen lassen, wegen Missachtung der MBR. Davon haben aber eure übernommenen Azubis nichts.

Für diese beiden war/ist das Wichtigste, daß sie übernommen wurden. Setzt euch als BR für sie ein, schaut, daß sie auch danach weiter beschäftigt sind, dann ist am meisten gedient :-)

R
rkoch

04.04.2011 um 11:44 Uhr

Eine nicht erfolgte Anhörung des Betriebsrats hat auf keinen Fall die Unwirksamkeit eines Arbeitsvertrages zur Folge, schon gar nicht nur den Teil der Befristungsklausel.

Wenn der AG einen Arbeitsvertrag abschließt ist er erstmal an diesen gebunden.

Die EINZIGE Rechtsfolge aus Sicht des Betriebsrates ist jetzt aber eigentlich nur §101 BetrVG, sprich ihr könnt vom ArbG verlangen das es dem AG aufgibt den Arbeitsvertrag rückgängig zu machen, d.h. die AN zu kündigen! In diesem Sinne ist das Begehren des BR ein betriebsbedingter Grund nach KSchG.

So weit der AG dann noch ein Interesse daran hat die AN weiter zu beschäftigen kann er sie nach erfolgter Anhörung des BR dann einstellen - allerdings unbefristet oder nur mit Sachgrund da mit den AN bereits ein Arbeitsvertrag bestanden hat.

In diesem Sinne: Wenn ihr ein Interesse daran habt, das die beiden Azubis im Betrieb bleiben haltet die Füße still. Eine nachträgliche Zustimmungserklärung des BR ist auf jeden Fall das Papier nicht wert auf dem sie steht. Selbst wenn ihr jetzt noch zustimmt könntet ihr später immer noch §101 ziehen, da die fehlende Anhörung vor der Einstellung nicht durch die jetzt nachgeschobene ersetzt wird, egal wie ihr reagiert. In wie weit ihr dem AG jetzt ein schlechtes Gewissen einreden könnt mit dem Verhandlungsziel das die beiden fest übernommen werden müsst ihr selber wissen.

S
seesee

04.04.2011 um 14:25 Uhr

Danke für Eueren Beiträge! Jetzt sehe ich klarer.

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