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Pausenraumgestaltung - Fernseher droht jetzt die Entfernung

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Zottel
Jan 2018 bearbeitet

Haben einen Fernseher im Pausenraum, wobei jetzt die Entfernung droht!!! Wie können wir dies verhindern??? Haben entsprechend unterschiedliche Dienste u.a. Tag, Spät,Nacht)!!! Kann mir jemand etwas näheres sagen über die Pausenraumgestaltung!!!! Was muss der AG zur Verfügung stellen???? Was könnte ich Gesetzesmäßig anführen????

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Community-Antworten (14)

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Erwin

04.02.2010 um 21:35 Uhr

Zottel

auf keinen Fall einen Fernseher, denn dafür müsste er auch GEZ zahlen.

Was muss der AG zur Verfügung stellen???? Stuhl und Tisch und ggf. eine Waschgelegenheit.

lese einmal hier:

http://bb.osha.de/good_practice/wmiw/arbst/asr29_1.htm

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ridgeback

04.02.2010 um 21:45 Uhr

Zottel, das generelle Verbot der Nutzung von TV-, Video- und DVD-Geräten in allen Räumen eines Betriebes einschließlich der Sozialräume ist mitbestimmungspflichtig gem. § 87 I Nr. 1 BetrVG.

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Mainpower

04.02.2010 um 21:49 Uhr

@ridgeback, und wie ist das dann mit der GEZ?

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ridgeback

04.02.2010 um 21:54 Uhr

mainpower, GEZ, hat doch erstmal nichts mit dem MBR und der Ausgestaltung der pausenräume zu tun. GEZ ander Baustelle.

M
Mainpower

04.02.2010 um 22:00 Uhr

@ridgeback, im weitesten Sinne doch. Wenn es ums bezahlen geht.

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ridgeback

04.02.2010 um 22:03 Uhr

mainpower, auch das ändert nicht am MBR

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Zottel

04.02.2010 um 22:09 Uhr

Mit der GEZ war schon klar!!!! Würden alle sammeln und auch die GEZ bezahlen!!! Der Ferseher wurde übrigens von den Mitarbeitern angeschafft! Schon komisch arbeiten im Krankenhaus und selbst in den Warteräumen hängen Fernseher.....und bei uns soll er entfernt werden. Kann ich vielleicht auch das AGG anwählen???? Gruß Zottel

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ridgeback

04.02.2010 um 22:12 Uhr

Zottel, was soll denn das AGG. Reicht § 87 I Nr. 1 BetrVG nicht aus????????

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Erwin

04.02.2010 um 22:16 Uhr

MB ja, aber der BR kann nicht verlangen, dass es erlaubt werden muss. Hier kommt er auch mit einer Einigungsstelle oder dem ArbG durch. Denn ein AG muss dieses nicht erlauben. Die MB beschränkt sich hier damit darauf, dass alle AN gleich behandelt werden. Also auch kein TV/ Radio in anderen Räumen.

Es geht dann auch nicht nur um die GEZ, sondern auch um die Sicherheit/ Gefahr durch solche Geräte. Der AG kann daher auch grundsätzlich das private Einbringen und die Nutzung privater Elektrogeräte, also auch Kaffeemaschienen usw. untersagen, zumindest wenn betriebliche bereitstehen oder es eine Kantine gibt. Da hilft dann auch die MB nicht.

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Zottel

04.02.2010 um 22:17 Uhr

Ich möchte nach Möglichkeit alle möglichen Gesetze anführen!!!!! Mfg Zottel

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ridgeback

04.02.2010 um 22:19 Uhr

Ohne Kommentar: LAG Köln, Beschluss vom 12.04.2006 - 7 TaBV 68/05

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rainerw

04.02.2010 um 22:51 Uhr

Auch hier gildet das Gebot, hat der AG es erst erlaubt oder geduldet, kann er hier nicht mehr von seinem Direktionsrecht gebrauch machen.

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sanila

05.02.2010 um 11:19 Uhr

aber auch wenn der BR sich hier quer atellt wird er es sicher am Ende nicht verhindern können dass der AG Recht bekommt

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ridgeback

05.02.2010 um 13:52 Uhr

sanila, das Urteil gibt es auch als Hörbuch.

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