Erstellt am 05.02.2010 um 01:45 Uhr von kasamera
Jaein, wenn ihr immer noch der gleiche Betrieb seit und früher einen dreiköpfigen Betriebsrat hattet so wahr einer der mit den meisten Stimmen bzw. der betriebsratvorsitzende. somit solltet ihr:
1. euch mit einem fachanwalt für arbeit oder gewerkschaft in verbindung setzen.
2. bevor ihr keine gesicherte rechtsauskunft euch eingeholt habt sollte nur noch der betriebsratvorsitzende alle BR arbeiten alleine durchführen. der rest ist je nach der dahmaligen wahl nachrücker in der höhe der erhaltenden stimmzahlen.
Erstellt am 05.02.2010 um 16:44 Uhr von Thessa
Obacht!
Zunächsteinmal: BetrVG § 13 (2) 1.: "Außerhalb dieser Zeit ist ein Betriebsrat zu wählen, wenn mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestigen oder gesunken ist."
Da ihr vorher ein 3er BR hattet, wart ihr nicht mehr als 50 wahlberechtigte AN. Da ihr jetzt noch 12 seit, sind ihr somit um weniger als 50 weniger geworden.
Es gibt genau zwei Tage, an dem die Größe eines BR festgelegt wird: a) am Tages des Erlasses des Wahlausschreibens und b) exakt 24 Monate nach dem Wahltag. Jetzt kommt es halt genau darauf an, wann ihr euch in 2008 verkleinert habt.
Wenn das erst später im Jahr war, dann ist euer 3er BR noch rechtens.
Und wenn das so ist, sollte er auch als 3er weiterarbeiten, denn ansonsten wäre nur der BR-Vorsitzende alleine nicht mehr beschlussfähig.
Grüße,
Thessa