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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fragen bezüglich BR Wahl 2010

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WAFNeuling
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

da ich noch neu im Bereich Betriebsratswahlen bin, habe ich einige Fragen zu den Wahlen 2010.

Ich will gerne eine eigene Liste erstellen. Wie muss diese aufgebaut sein? Reicht da eine normale Exeltabelle, wo waagerecht der Name der unterstützenden Person, daneben das Datum und daneben wieder die Unterschrift draufsteht oder wie muss diese Liste genau aussehen damit diese nicht gegen die WO verstößt, und wo die Stützungsunterschriften geleistet werden sollen?

Wir sind knapp 2.000 MA im Unternehmen, wenn ich richtig informiert bin, reichen 50 Stützungsunterschriften, ist das korrekt?

Ich habe den momentanen BR bereits mitgeteilt, dass ich mich als BR in diesem Jahr aufstellen lassen will. MUSS ich dem momentanen BR, der in Kürze auch den WV wählt, mitteilen das ich eine eigene Liste erstellen will oder reicht es, dass ich den WV pünktlich, innerhalb 2 Wochen nach Wahlaushang – Bekanntmachung – meine Liste mit den Stützungsunterschriften überreiche?

Ich habe echt Panik das ich etwas falsch mache und ich nachher von der Wahl ausgeschlossen werde weil ich irgendwelche Fehler gemacht habe. Darauf warten der momentane BR nämlich, weil der keinen in seine Reihen haben will der Stunck macht und auf die Einhaltung von Gesetzen pocht!

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und weitere Tipps geben, denn ich will nichts falsch machen! Danke!

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Community-Antworten (8)

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rolfo

04.02.2010 um 17:32 Uhr

Der Wahlvorstand wird dir sicherlich behilflich sein bei Erstellung der Liste. Vorschlagsliste müssen die Kandidaten mit lfd. Nr, Namen, Vorname, Geschlecht, Geb.Datum, Beschäftigungsart im Betrieb und Zustimmung zur Bewerbung enthalten. Liste für Stützunterschriften : lfd Nr, Name, Vorname GebDatum und Unterschrift. 50 Stützunterschriften genügen, mach aber lieber ein paar mehr falls es zu doppelten Stützunterschriften kommt. Du brauchst auch niemand vorher von deinem Vorhaben informieren, nur die Vorschlagsliste zusammengeheftet mit der Sützerliste fristgemäß beim WEahlvorstansd abgeben.

P
peters

04.02.2010 um 22:31 Uhr

@WAFNeuling,

besorg dir ein Betriebsverfassungsgesetz und eine Wahlordnung; das wir dir schon weiterhelfen. Beides kostenlos im Internet zu finden.

Bedenke, dass Mitarbeiter ihre Stützunterschrift nur auf einer Liste geben dürfen; nicht auf mehreren. Lass dir lieber einige Unterschriften mehr geben, damit es auch noch reicht, falls einige als ungültig erklärt werden.

Die Kandidaten auf der Liste müssen eine Einverständniserklärung abgeben.

L
Laffo

04.02.2010 um 23:16 Uhr

WAFNeuling,

klickt mal auf den zweiten blauen Button oben rechts, gehe auf Vordrucke/Checklisten,dann normales Wahlverfahren & dann 115b...

W
WAFNeuling

05.02.2010 um 15:38 Uhr

Echt super! Danke! gerade die letzte Antwort war auch sehr hilfreich!

Dazu aber doch noch Fragen:

Unter:

""Kennwort: ......................................... ListenvertreterIn .................................................. (Name der Liste auf dem Stimmzettel) (Ansprechpartner bei Rückfragen)""

Was soll ich da eintragen bei Kennwort? Listenverterter werde wohl ich sein, da ich wohl der Einzige auf der Liste sein werde, dürfte doch kein Problem sein das nur ich in der Liste stehe?

Darf ich auch während der Arbeitszeit auf Unterschriften Sammlung gehen - wenn ich meine Arbeit natürlich nicht vernachlässige -, weil während der Freizeit darf ich das Betriebsgelände nicht betreten!

Nochmals vielen Dank für Eure Antworten!

N
nicoline

05.02.2010 um 17:28 Uhr

WAFNeuling, Kennwort: musst Du Dir etwas einfallen lassen z.B. "Stunkmacher" "Der Neue" "Jetzt geht's los". So heißt dann Deine Liste.

dürfte doch kein Problem sein das nur ich in der Liste stehe? Ein wahltechnisches Problem ist das nicht. Aber Du solltest möglichst mindestens einen gleichgesinnten mit auf der Liste haben, für den Fall, dass Du mal verhindert bist, wird der dann zur Sitzung geladen. Allerdings, bei 2000 MA = 17 BRM kann mit einer Stimme herzlich wenig bewegen, da braucht man wirklich Mehrheiten und die gibt es (wahrscheinlich) nur, wenn von einer Liste mindestens 9 in den BR kommen.

Stützunterschriften guckst Du hier: http://www.mobbing-im-betrieb.com/index.php?purl=/showquestion.html&nav=all&theme=&qpage=&qid=31193&apage=0&Site=BR-Forum&Menue=Seminar%2C+Schulung%2C+Weiterbildung%2C+Fortbildung&PHPSESSID=9b24b5c296c650c9d567373d5bc16557

P
Petrus

05.02.2010 um 17:51 Uhr

Die "Stützer" sind doch eigentlich alle der Meinung, dass ein wenig Änderung im BR nötig ist (sonst würden sie ja nicht für eine "Gegenliste" sein). Und wie Nicoline schon schrieb: als Einzelkämpfer kommst Du nicht weit; je mehr Sitze im BR zukünftig nicht von "Den Etablierten Arbeitgeberfreunden" gestellt werden, um so besser. Also überzeuge ein paar von den 50..60..70 MA, die Deiner Meinung sind, dass sich was ändern müsste, davon, dass sie mit anpacken und was ändern! Z.B. indem sie mit Dir zusammen auf Deiner Liste kandidieren. Und wenn es nur "weiter hinten" ist, damit ihr Vertreter im Krankheitsfall habt. ;-)

W
WAFNeuling

06.02.2010 um 16:55 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten!

Ok, das mit den Kennwort ist nun sternenklar ;)

Der Inhalt des Link's von nicoline ist für mich aber nicht vielsagend, eher widersprüchlich. Wie kann man die beiden Urteile der LAG'e nun für meinen Fall deuten? Ich DARF in meiner Freizeit NICHT das Betriebsgelände für private Zwecke betreten. Dies kann u.U. zur sofortigen Kündigung, mindestens jedoch zu einer Abmahnung, führen! Demnach wäre es also für mich nicht möglich, in meiner Freizeit auf Unterschriftensammlung zu gehen.

Deshalb ja auch meine Frage wegen der Arbeitszeit, gerade wenn ich meine Arbeitsvertraglichen Pflichten diesbezüglich nicht verletzten würde. Bei uns ist es nämlich so, das man öfters mal 30 Minuten nichts zu tun hat. In dieser Zeit würde ich dann, vornehmlich in den Schichtwechselzeiten, die Unterschriften sammeln gehen ;)

Da einige Vorgesetzte aber von BR Arbeit nicht viel halten, könnten Sie das zum Anlass nehmen mir die Unterschriftensammlung zu verbieten und mir sogar eine Abmahnung diesbezüglich erteilen. Damit ich für einen solchen MÖGLICHEN Fall etwas in den Händen habe, interessiert mich diese Frage auch sehr ;)

Nach dem Link zu urteilen, wo bei erwins Antwort steht:

§ 20 Abs. 3 S. 2 BetrVG erfasst nicht die Kosten, die mittelbar durch Arbeitsversäumnis infolge der Sammlung von Unterschriften für einen Wahlvorschlag entstehen. Generell ist es dem Wahlbewerber oder einem Listenunterstützer zumutbar, die Sammlung von Stützunterschriften in arbeitsfreie Zeiten zu legen, es sei denn, es liegen besondere betriebliche oder sonstige Umstände vor, die ausnahmsweise die Sammlung von Stützunterschriften während der Arbeitszeit zur Ermöglichung des aktiven bzw. passiven Wahlrechts erfordern.

Dürfte ich also, weil es mir verboten ist während meiner Freizeit zu privaten Zwecken das Betriebsgelände zu betreten, währen der Arbeitszeit, vorausgesetzt ich verletze nicht meine arbeitsvertraglichen Pflichten, Unterschriften sammeln, ohne das mir der AG in irgendeiner Weise mit den üblichen Konsequenzen kommen kann? Oder sind diese Stützungsunterschriften Sammlungen dann doch noch keine "privaten Zwecke"?

Wie ist Eure Einschätzung für diesen speziellen Fall?

@Petrus,

vermutlich werden es jetzt doch mehr. Einer ist schon am überlegen mitzumachen.

N
nicoline

06.02.2010 um 17:06 Uhr

WAFNeuling, genau um Dir zu zeigen, dass es unterschiedliche Entscheidungen dazu gibt, habe ich den link eingestellt. Wenn Du ganz sicher gehen willst, sammelst Du nur in DEINER Pause, oder stehst in Deiner Freizeit, zum Schichtende vor dem Firmentor und sammelst. Wenn Dir das nicht reicht, musst Du entscheiden, wie es für Dich ausgehen könnte, wenn Du es anders machst und vielleicht beobachten, wenn möglich, wie die anderen es machen.

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