Behinderung durch Vorgesetzte - Wahlvorstand
Vorgesetzte teilte mit, dass sie die Uhrzeit, wann der Wahlvorstand sich treffen will nicht akzeptieren könnte. Auch für den Tag hat sie einen anderen vorgeschlagen.
Trifft hier der §20 BetrVG ? Behinderung der Wahl des Betriebsrates?
Community-Antworten (1)
04.02.2010 um 12:32 Uhr
@angelique, wenn das keine Behinderung ist, dann weiss ich auch nicht... Was gibt der AG denn als Grund an?
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