Wahlausschreiben und Einreichung der Listen
Hallo,
wann kann man die Liste beim Wahlvorstand abgeben?? Ich dachte, es geht erst mit Aushang des Wahlausschreibens?? Manche Listenvertreter sind schon los gelaufen und haben Stützunterschriften gesammelt und nun schon beim Wahlvorstand hinterlegt, damit der Wahlvorstand das Datum und die Uhrzeit einträgt, da die Liste sammt Stützunterschriften ja schon vorliegt, sofort an dem Tag (schon bevor sie loslaufen) das Wahlausschreiben auszuhängen. Da wir mehrere Hallen und auch Bauabschnitte haben, ist dieses für andere Listenvertreter doch ungerecht, wenn hier die Liste jetzt schon abgegeben wurde und sich ein Vorteil dadurch geschafft wurde, und die anderen erst warten müssen, bis das WAhlausschreiben aushängt und können erst im laufe des Tages hingehen und ihre Liste abgeben.
Wie kann man so was verhindern und ist es überhaupt Rechtens, die Liste mit Wählbaren sowie Stützunterschriften beim Wahlvorstand zu hinterlegen???
Community-Antworten (3)
04.02.2010 um 11:05 Uhr
Wo liegt der Vorteil/Nachteil?
04.02.2010 um 12:26 Uhr
Warum sollte das Verboten sein!
Wenn jemand eine Liste unterschreibt ist es egal. Hat jemand zwei Listen unterschrieben zählt nicht welche zu erst da ist! (Weiteres Prozedere siehe Wahlunterlagen und WAF-Wahlhilfen!) Steht jemand auf zwei Listen als Kandidat zählt auch nicht welche zuerst da ist! (Auch hier: Weiteres Prozedere siehe Wahlunterlagen und WAF-Wahlhilfen!)
Es gibt zwar viele Fristen jedoch keine für ab welcher Woche vor der Wahl die Zusammenstellung des Wahlvorschlages bzw. die Sammlung der Stützunterschriften erfolgen darf. Es gibt nur eine Abgabefrist!
04.02.2010 um 16:50 Uhr
Hallo Tanzbär, hallo braker,
die Listen haben schon ihre Stüzunterschriften und auch natürlich die Wahlbewerber davor. Der Wahlvorstand notiert nun, dass heute am 04.02.2010 um 10 Uhr die Liste von lischen Müller abgegeben wurde und damit als erste eingereicht wurde, aber noch keine Wahlausschreiben aushängt. Die anderen Listenvertreter (Wahlvorschläge) wissen garnicht, dass sie die Liste schon abgeben können.
Vorteil für Lischen Müller natürlich, da sie jetzt schon die Liste abgegeben hat, wenn Arbeitnehmer auf mehreren Listen die Stützunterschrift gegeben haben, sich nicht entscheiden wollen, die Stützunterschrift auf der zuerst eingereichten Liste beim Wahlvorschlag bleibt und von den später eingereichten Listen gestrichen wird.
Hier hat also Lischen Müller einen Vorteil und das kann doch nicht richtig sein???
Könnt ihr nochmal helfen?? § 7 Wahlordnung, den Zeitpunkt der Einreichung des Listenvertreters schriftliche zu bestätigen. Das wäre also heute?? Mit datum und Uhrzeit??
Das kann doch nicht wahr sein.
HHHIIIIIILLLLLLFFFEEEE!!
Gruß
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