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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlanfechtung/Aushang Wahlausschreiben - was ist formell dazu vorgeschrieben?

D
dhan
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben für unsere BR-Wahl das Wahlausschreiben, Wählerliste, Wahlordnung im Haupthaus und 2 Geschäftsstellen am "Schwarzen Brett" asugehängt. Darüber auch alle Mitarbeiter per Mail informiert. Erlass Wahlausschreiben 08.03. / Frist für Einreichung Vorschläge 22.03.06. Nun haben 2 Kollegen, aus der gleichen Geschäftsstelle, die sich erst am 23.03.06 wg. Einreichung einers Wahlvorschlages an den WV gewandt haben, dem WV geschrieben. Der erste schreibt, Wahlausschreiben hing erst am 09.03, damit Frist am 23.03.06. Der 2. (wie gesagt, er kommt aus der gleichen Geschäftsstelle) Schreiben hing sogar erst am 10.03., damit Frist am 24.03.06. Sie bitten um Neustart des Wahlverfahrens. Mal unabhängig davon, dass die Schreiben teilweise recht blödsinnig formuliert sind, müssen wir jetzt irgendwie nachweisen, dass Aushang am 08.03.2006 erfolgte? Ist ja auch seltsam,das Kollegen aus dem gleichen Büro 2 Termine nennen.

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Community-Antworten (3)

D
DocPille

04.04.2006 um 13:07 Uhr

Hallo,der Tag des Aushangs zählt bei der Frist nicht mit.

D
dhan

04.04.2006 um 13:16 Uhr

Jo, ist mir klar. Darum ja auch Aushang am 8. 03./ Frist 14 Tage 09-22.03.06.

Wenn das ganze aber wie behauptet erst am 09. bzw. 10. März hing, dann wären es bis zum 22.03.06 ja keine 14 Tage mehr. Es ist ja eh so, der Erlass des Schreibens ist mit Datum 8.03. erfolgt. Der Aushang am 08.03.2006 morgens. Nur die beiden Kollegen sagen ja was anderes. Und seltsamerweise 2 verschiedene Termin obwohl sie im gleichen Büro sitzen. Einer davon hatte auch schon einmal an den WV geschrieben und behauptet, er hat das ganze gar nicht mitbekommen, weil sein Büro in der 1.Etage ist und das "schwarze Brett" in der 2. Nun behauptet er, dass der Aushang zu spät erfolgte. Passt alles nicht zusammen. Wir sind nur unsicher, wie wir uns als WV nun verhalten sollen.

B
Benno_BRB

04.04.2006 um 14:05 Uhr

Wenn Ihr nachweisen könnt, dass ALLE MA diese E-Mail erhalten haben, dann bräuchtet Ihr noch nichtmal ein "schwarzes Brett"! Aber so müsst Ihr diesen Einwand bearbeiten und wenn Eure Entscheidung gegen diese Beiden gefällt ist, dann können sie sich ja noch einen Dritten ins Boot holen und die Sachlage dem AG (Arbeitsgericht) zur Klärung überlassen. Hier gibt es dann Vorrausetzungen, die erfüllt sein müssen.

Nur so viel :

Niemand kann alles richtig machen und ein AG wird der Anfechtung der Wahl erst stattgeben, wenn durch die Fehlerchen ein anderes Wahlergebnis zustande gekommen ist als ohne diese. Also Augen zu und durch!

"Es Recht zu machen ein jedermann, ist eine Kunst, die niemand kann!"

Benno

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