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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Frist zum Wahlvorstand verpasst - Amtszeit BR

P
pumuckel
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben scheinbar leider die Frist zur Bildung des Wahlvorstands verpasst. Es gibt nur 1 Betriebsrat und die Amtszeit läuft am 17.02. aus. Gilt aufgrund der Wahlperiode ab 1.März hier ein späterer Zeitpunkt zur Wahl?

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Community-Antworten (5)

E
Erwin

03.02.2010 um 22:49 Uhr

Pumuckel

Wenn ihr die Frist verüasst habt gibt es wohl dann eine BR-lose Zeit, denn nach 4 Jahren endet das Mandat ohne wenn und aber.

K
Kriegsrat

03.02.2010 um 23:01 Uhr

pumuckel

  1. warum läuft die amtszeit am 17.02. aus ?
  2. wer hindert euch daran, jetzt einen wahlvorstand zu bilden und trotzdem zu wählen ?
K
kainil

04.02.2010 um 07:17 Uhr

Hallo Pumuckel,

die Betriebsratswahlen sind verbindlich in der Zeit vom 1.März -31 Mai. und nicht im Februar. wann habt ihr den das letzte Mal gewählt.

P
pumuckel

04.02.2010 um 08:59 Uhr

Hier Pumuckel,

wir haben die Bekanntgabe am 12.02.2006 gemacht. Davor war der BR ca. 1 Jahr im Amt. Wenn ich gestern weitere Beiträge richtig entziffere bleibt der BR im Amt, wenn nicht eine Wahl verhindert bzw. neu gewählt wird. Das hieße doch, wir gehen jetzt schnellstens in die Wahlperiode, oder?

B
braker

04.02.2010 um 12:46 Uhr

Au, tut das weh! (Sorry, das ich so schreibe!)

Sofort müßt ihr den Wahlausschuss bilden!

Ihr habt keinen BR mehr ab den 01. März!!!! Was meinst du, das ihr die Bekanntgabe am 12.02.2006 gemacht habt. War das die Bekanntgabe des Wahlergebnises? Oder wart ihr da schon ein jahr im Amt wie ihr im nächsten Satz schreibt. Wenn ja, dann ist eure GF ja noch ... als ihr! Denn dann gab es seit Juni 2006 keinen ordnungsgemäßen BR mehr.

Ihr solltet möglichst bald mal Seminare besuchen. Ihr habt soviel Fehler gemacht. Zur Hilfe und Fristenrechnung bei der BR-Wahl nehmt mal bitte oben den blauen Button!

Sorry, aber ich höre lieber auf zu schreiben und denk an mein Bluthochdruck!

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