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AG Frist verpasst nach Antrag Vorsitzender der örtlichen JAV auf Weiterbeschäftigung - Habt ihr da Erfahrungen?

S
Selliman
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ! Ich habe folgendes problem.

Ich stellte meinen Antrag auf weiterbeschäftigug in meinem Betrieb und wurde auch erst einmal unbefristet übernommen jedoch steht die Klage des AG wegen Unzumutbarkeit ja nun wie normal vor dem Verwaltungsgericht.

Jetzt suche ich mit meiner Rechtsanwältin natürlich nach wegen um diese zu gewinnen. Da der Betrieb keine Freien Stellen hat ist das sehr schwierig.

Jedoch wurde meiner Meinung nach eine Frist des Arbeitgebers verpasst.

Ich war Vorsitzender der örtlichen JAV sowohl der Gesamt JAV und habe meinen Antrag aufgrund beider Funktionen gestellt. Jedoch in der Klageschrift des Arbeitgebers steht nur etwas von der örtlichen JAV also er geht garnicht auf die GJAV ein. Somit wäre es für mich ein Versäumniss der 14tägigen Frist die der AG einzuhalten hat.

Habt ihr da Erfahrungen oder Beschlüsse die mir da helfen könnten ? Danke im vorraus

7.51005

Community-Antworten (5)

B
BRneu

13.11.2008 um 22:17 Uhr

@ Selliman

Hi erstmal. Ich verstehe nicht warum du auf Weiterbeschäftigung klagst. Du hast deinen Antrag auf Übernahme doch gestellt. Damit gilt ein Arbeitsverhältnis als begründet. Jetzt hat der AG nur die Möglichkeit feststellen zu lassen, das dieses wegen Unzumutbarkeit aufgelöst wird.

S
Selliman

13.11.2008 um 22:26 Uhr

Entschuldige ich habe mich da falsch ausgedrückt....

Ich habe natürlich nur den Antrag gestellt und der AG klagt jetzt ! Verwechselt....

Ja und der wird sicher aufgelöst werden, da keine Stelle frei ist.

Wäre das jedoch eine verpasste Frist, ist das ja sehr gut für mich....

R
rolfo2

14.11.2008 um 11:18 Uhr

Dass du GJAV warst hat darauf keinen Einfluß. Wenn du eine gute Arbeitsrechtsanwältin hättest wüsste die das

N
nicoline

15.11.2008 um 01:06 Uhr

@ Selliman Jetzt suche ich mit meiner Rechtsanwältin natürlich nach wegen um diese zu gewinnen. Der AG muß gewinnen, Du hast zunächst mal einen unbefristeten Arrbeitsplatz

Da der Betrieb keine Freien Stellen hat ist das sehr schwierig. Der AG hat sich auf die Übernahme der/des JAV Mitgliedes einzustellen, er weiß ja, dass es diese/n gibt. Gute Chancen hat man zunächst immer dann, wenn in der letzten Zeit, vor Ende der Ausbildung, freie Stellen ausgeschrieben waren und auch besetzt wurden.

Wäre das jedoch eine verpasste Frist, ist das ja sehr gut für mich rolfo 2 hat recht.

Empfehle Deiner Anwältin mal, die Randnotizen 26 - 40 zu §78a im Kommentar zum BetrVG von Däubler/Kittner/Klebe durchzulesen, oder mach es selber, vielleicht steht der bei Eurem BR im Büro.

I
Immie

15.11.2008 um 09:58 Uhr

@Sellimann Hat denn der AG nach deinem Antrag auf Übernahme einen freien Arbeitsplatz besetzt?

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