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Ausbildung, Behinderung in Bewerbung nicht erwähnt.

S7
SANDRA 77
Jan 2021 bearbeitet

Hallo. Unser Sohn, Arsperger-Autist hst von der jobcom den Tipp bekommen, die Behinderung nichtzu erwähnen. Er ist dank Therapien super weit , und sehr umgänglich wo man erstmal nichts merken wird. So manch komische Eigenart hat er aber doch und ich bin nicht ganz sicher ob das der richtige Weg war. Wie der Zufall es will hat er kommenden Mittwoch ein Vorstellungsgespräch und ich frage mich ob er es irgendwie in nem Nebensatz doch erwähnen sollte. Wir lassen ihn natürlich alleine hin, irgendwann muss es ohne uns klappen. Mach ich mir zuviel Gedanken. Sollen wir es auf uns zukommen lassen? Ich steh vor einer Wand will ihm aber auch die Chance nicht verderben.
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Community-Antworten (10)

SF
SBV Frank

10.01.2021 um 16:49 Uhr

Ist das denn ein größerer Betrieb wo es eventuell eine Schwerbehindertenvertretung gibt?? Die kann natürlich nur helfen, wenn auch bekannt ist dass eine Behinderung vorliegt!

U
UliPK

10.01.2021 um 19:32 Uhr

Halte es nicht für förderlich eine Behinderung zu verschweigen bei einem Vorstellungsgespräch. Das kann normal nicht gut gehen.

C
Catweazle

10.01.2021 um 19:40 Uhr

Autisten haben ja evtl. außergewöhnliche Fähigkeiten. Wenn die Krankheit als Schwerbehinderung anerkannt ist könnte er durchaus einen Vorteil haben. Ich tendiere eher dazu mit offenen Karten zu spielen.

U
UliPK

10.01.2021 um 19:43 Uhr

@Catweazle Dem kann ich nur zustimmen, halte es auch für besser offen damit umzugehen.

P
Pickel

11.01.2021 um 02:54 Uhr

Denke ein BR -Forum ist für die Frage der falsche Ort. Nicht wenige glauben hier zwar alles zu wissen, diese Fachfrage wäre aber eher in einem personaler-Forum aufgehoben

U
UdoWoe

11.01.2021 um 09:21 Uhr

@Pickel: Da bin ich anderer Meinung. In einem Personaler-Forum wird eher darauf geschaut MA einzustellen die wenig Arbeit machen oder weniger ausfallen könnten. Ich glaub nicht, das man in einem Personaler-Forum neutrale Tipps bekommt (hier sicher auch nicht, aber wir geben eher MA orientierte Tipps). Man kennt ja mittlerweile auch andere Menschen mit Asperger-Autismus, siehe Greta Thumberg. Ich würde es zumindest am Rande erwähnen. Zudem kommt es auch auf den AG an, inwieweit dieser einer Einschränkung (Behinderung) gegenüber eingestellt ist. Ich rate gerade bei Einschränkungen immer mit offenen Karten zu spielen. Dann weis jeder was auf ihn zukommt und kann sich darauf einstellen. Zumal für die ersten sechs Monaten ja eine Probezeit gilt.

B
BRHamburg

11.01.2021 um 09:37 Uhr

Der falsche Weg ist sicher zu lügen. Ich würde es vom Verlauf des Gesprächs abhängig machen. Nur wenn er direkt gefragt wird sollte er in jedem Fall ehrlich sein.

S
Sandra77

11.01.2021 um 20:40 Uhr

Ja ich weiß auch nicht Recht warum ich hier gelandet bin, hoffe es stört trotzdem nicht. Der Clou an der Sache ist das er diesen Tipp mit dem rauslassen tatsächlich von einer Dame aus der job-com Berufsberatung bekommen hat. Das ist so ein Ding aus der Schule, und durch Corona fand diese Beratung nur telefonisch statt ( hab ich mittlerweile rausgefunden). Habe heute mit der Dame telefoniert und gefragt warum sie mit ihrer Aussage ohne ihn zu kennen ihm ein falsches Bild vermittelt?! Er hat die Diagnose schon 7 Jahre, einen SchwerbehindertenAusweis von 50%. Aber...... mittlerweile ist er in der 13 ten Klasse, also kurz vorm Abi, und macht gerade den Führerschein. Koknitiv und geistig voll auf der Höhe und nicht eingeschränkt. Mit der Kommunikation hapert es manchmal, das er Sachen zu wörtlich nimmt und Emotionen nicht gleich erkennt. Ansonsten keine Einschränkung.
Er hat sich selbst auch heute entscheiden es im Vorstellungsgespräch nebenbei irgendwie zu erwähnen, und für die Osterferien vorab ein Praktikum anzubieten. Das finde ich super , denn so wissen beide Seiten wo sie dran sind. Wir als Eltern sid eh immer ansprechbar, wollen ihn aber natürlich nicht bemuttern oder in Watte packen....Irgendwann muss er allein los ?

M
Moreno

12.01.2021 um 08:56 Uhr

BR Hamburg die Frage nach einer Behinderung ist unzulässig und deswegen muss sie nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn die Behinderung keine Auswirkung auf den Arbeitsplatz hat würde ich auch nicht damit hausieren gehen. Gibt immer noch zu viele Menschen die mit sowas nicht umgehen können.

B
BRHamburg

14.01.2021 um 19:32 Uhr

Das die direkte Frage unzulässig ist stimmt zwar, aber es gibt immer noch den indirekten Weg. Aber im Prinzip sind wir uns ja auch einig. Ich glaube das Sandra77 und ihr Sohn den richtigen Weg gefunden haben.

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