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Abmahnungen - Mitbestimmungsrecht?

M
monti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,ein Kollege hat eine Abmahnung bekommen,er hat vor Arbeitsbeginn Alkohol getrunken und hat dies beim Abt.Leiter auf Nachfrage auch zugegeben.Hat bei dieser Abmahnung der BR ein Mitbestimmungsrecht?

4.11307

Community-Antworten (7)

P
pitsieben

03.02.2010 um 10:46 Uhr

@ monti, nein. Der Kollege kann eine Gegendarstellung zur Abmahnung schreiben, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt.

P
Peanuts

03.02.2010 um 11:07 Uhr

"Der Kollege kann eine Gegendarstellung zur Abmahnung schreiben, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt."

Ist so ziemlich das Dümmste, was dieser Kollege tun könnte.

N
neskia

03.02.2010 um 11:19 Uhr

Mitbestimmung - NEIN!

P
PTNetty

03.02.2010 um 11:41 Uhr

@peanuts

Klar kann er eine Gegendarstellung schreiben! Er sollte nur tunlichst vermeiden sie offiziell an den AG zu geben und bloß nicht in seine P-Akte einfügen zu lassen! :-) Was er sich zu Hause so alles abheftet ....

Gruß PT Netty

T
TROISDORFER

03.02.2010 um 13:19 Uhr

Die Abmahnung ist berechtigt wenn dann am Arbeitsplatz ein Alkohol besteht, und Peanuts hat es auf den Punkt gebracht ...

M
Mainpower

03.02.2010 um 13:37 Uhr

@Troisdorfer, am Arbeitsplatz ein Alkohol besteht GRINS hast Alkoholverbot gemeint

T
TROISDORFER

03.02.2010 um 16:53 Uhr

@mainpower Hahaha,du hast recht ....ich meinte Alkoholverbot!

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