Erstellt am 03.02.2010 um 09:46 Uhr von pitsieben
@ monti,
nein.
Der Kollege kann eine Gegendarstellung zur Abmahnung schreiben, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt.
Erstellt am 03.02.2010 um 10:07 Uhr von Peanuts
"Der Kollege kann eine Gegendarstellung zur Abmahnung schreiben, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt."
Ist so ziemlich das Dümmste, was dieser Kollege tun könnte.
Erstellt am 03.02.2010 um 10:19 Uhr von neskia
Erstellt am 03.02.2010 um 10:41 Uhr von PTNetty
@peanuts
Klar kann er eine Gegendarstellung schreiben!
Er sollte nur tunlichst vermeiden sie offiziell an den AG zu geben und bloß nicht in seine P-Akte einfügen zu lassen! :-)
Was er sich zu Hause so alles abheftet ....
Gruß
PT Netty
Erstellt am 03.02.2010 um 12:19 Uhr von Troisdorfer
Die Abmahnung ist berechtigt wenn dann am Arbeitsplatz ein Alkohol besteht,
und Peanuts hat es auf den Punkt gebracht ...
Erstellt am 03.02.2010 um 12:37 Uhr von mainpower
@Troisdorfer,
am Arbeitsplatz ein Alkohol besteht GRINS
hast Alkoholverbot gemeint
Erstellt am 03.02.2010 um 15:53 Uhr von Troisdorfer
@mainpower
Hahaha,du hast recht ....ich meinte Alkoholverbot!