Abmahnungen - Mitbestimmungsrecht?
Hallo,ein Kollege hat eine Abmahnung bekommen,er hat vor Arbeitsbeginn Alkohol getrunken und hat dies beim Abt.Leiter auf Nachfrage auch zugegeben.Hat bei dieser Abmahnung der BR ein Mitbestimmungsrecht?
Community-Antworten (7)
03.02.2010 um 10:46 Uhr
@ monti, nein. Der Kollege kann eine Gegendarstellung zur Abmahnung schreiben, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt.
03.02.2010 um 11:07 Uhr
"Der Kollege kann eine Gegendarstellung zur Abmahnung schreiben, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt."
Ist so ziemlich das Dümmste, was dieser Kollege tun könnte.
03.02.2010 um 11:19 Uhr
Mitbestimmung - NEIN!
03.02.2010 um 11:41 Uhr
@peanuts
Klar kann er eine Gegendarstellung schreiben! Er sollte nur tunlichst vermeiden sie offiziell an den AG zu geben und bloß nicht in seine P-Akte einfügen zu lassen! :-) Was er sich zu Hause so alles abheftet ....
Gruß PT Netty
03.02.2010 um 13:19 Uhr
Die Abmahnung ist berechtigt wenn dann am Arbeitsplatz ein Alkohol besteht, und Peanuts hat es auf den Punkt gebracht ...
03.02.2010 um 13:37 Uhr
@Troisdorfer, am Arbeitsplatz ein Alkohol besteht GRINS hast Alkoholverbot gemeint
03.02.2010 um 16:53 Uhr
@mainpower Hahaha,du hast recht ....ich meinte Alkoholverbot!
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