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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf der AG höchstens den Tariflohn zahlen oder auch freiwillig mehr?

Ü
Üzgür
Jan 2018 bearbeitet

Hallo werte Kollegen/-innen,

unser Arbeitgeber argumentiert immer, er darf nicht mehr bezahlen wie im Tarif steht, da er daran gebunden ist. Wir haben aber gute Mitarbeiter, mit mehr Erfahrung wie jüngere Kollegen, die das gleiche bekommen weil er ja an den Tarif gebunden ist. Nun meine Frage: Darf der AG eine freiwillige Zulage für z.B. erfahrenere Kollegen bezahlen oder muss er wirklich alle gleich bezahlen. Es sind alle von der Qualifikation gleich, eben nur mehr Berufserfahrung. Danke!

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Community-Antworten (14)

V
VIONÄR

02.02.2010 um 16:21 Uhr

Tarifverträge regeln immer nur das Mindestmaß, mehr geht immer! Da hat er aber eine schöne Ausrede gefunden!

E
Erwin

02.02.2010 um 16:24 Uhr

Üzgür

Prüfen ob der anzuwendende Tarifvertrag vielleich ein Klausel enthält die übertariflich Zulagen ausschließen. Tarifparteien sind ja hier frei zu entscheiden, Regelungen aufzunehmen. Tarifparteien könnten also auch den Ausschluss von übetrafilichen Zulagen aufnehmen, besonders um hier immer die Beteiligung bei ALLEN Lohnfragen zuhaben

Weiter MUSS der AG bei übertariflich Zulagen darauf achten nicht gegen § 1 AGG zu verstoßen.

M
Mainpower

02.02.2010 um 16:44 Uhr

@erwin, wie kommst Du beim Lohn auf das AGG???

D
DonJohnson

02.02.2010 um 16:52 Uhr

@mainpower Du weißt doch, wie erwin das meint ;-)))

Ü
Üzgür

02.02.2010 um 16:57 Uhr

Erwin Das mit dem AGG habe ich mir auch schon gedacht....

Muß dann der BR angehört werden, wenn jemand eine freiwillige Zulage erhalten sollte?

P
paula

02.02.2010 um 17:04 Uhr

@DJ

aber weiß erwin wie andere das vielleicht verstehen? Ich vermute nämlich dass es da Probs geben könnte

E
Erwin

02.02.2010 um 17:10 Uhr

@mainpower

ist doch ganz einfach § 1 AGG besagt, dass keiner wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts ...des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden darf.

Aus diesem Grund sind z.B. schon TV bzw. Teile davon für nicht mit dem AGG konform und daher rechtswidrig erklärt worden, weil hier Löhne nach Alter gezahlt wurden. In diesem Zusammenhanf kann es dann auch bei Thema Betriebszugehörigkeit Probleme geben, da hier ja auch jüngere AN, alleine auf Grund des Alters mittelbar benachteiligt werden können, da junge AN aus genau diesen Gründen nicht die gleich lange Betriebszugehörigkeit haben können.

Es kann ja auch sein, dass der AN der gerade einmal 1 Jahr im Betrieb ist die gleich gute oder bessere Leistung erbringt wie der altegediente "alte Hase".

Soweit zu AGG und Löhne!

Ob und in wie weit der AG bei Lignbestandteilen zu beteiligen ist ergibt sich u.a. aus dem was tariflich geregelt ist.

So gibt es z.B. TV zum Thema "Leistungsentlohnung welche dem BR kaum Beteiligungsrechte lässt, da alles tariflich geregelt. " Bei dem mir bekannten TV bekommt der BR im Nachgang nur Infos und stichprobenweisen Einblick in Regelungen hierzu"

E
Erwin

02.02.2010 um 17:28 Uhr

@paula

Da es hie rum ein Forum von/ für BR geht, sollte man erwarten können, dass die Gruppe den § 1 AGG und die hierzu ergangene Rehctsprechung kennt. Denkst Du nicht so?? Also, wo kann es Probelem betreffend des Versrtändnisse geben??

Sind doch alle geschult obwohl der § 1 AGG klar ist und man ihn daher eigentlich nicht missverstehen kann.

D
DonJohnson

02.02.2010 um 17:38 Uhr

@paula Oh... jetzt verstehe ich was du meinst...

R
ridgeback

02.02.2010 um 19:21 Uhr

erwin, *Prüfen ob der anzuwendende Tarifvertrag vielleich ein Klausel enthält die übertariflich Zulagen ausschließen. *

Den TV kannst Du sicher benennen, wo das geregelt ist.

T
TROISDORFER

02.02.2010 um 19:44 Uhr

Och,lasst doch den Erwin ...;-) Er gehört zur Runde wie unser Herzschlag ....

@Üzgür schon mal was Von Über oder Aussertariflichen zahlungen gehört ? Euer Chef ist einfach nur ein Kniesbügel,er möchte seine Groschen zusammenhalten.

MFG Troisdorfer

E
Erwin

02.02.2010 um 20:20 Uhr

@ridgeback

Den TV kannst Du sicher benennen, wo das geregelt ist.

Kannst Du ausschließen, dass es solche TV gibt. Es ist nicht der Wunsch der Gewerkschaften, dass AG übertarif zahlen, denn sie wollen ja die Löhne verhandeln, stets mit dem Ziel alle AN eines Betriebes gleich und nicht andere tarifgebundene mehr. Denn es hölt oder unterläuft ja ihre immer wieder beanspruchte Tarifhoheit.

Von daher würde es mich nicht überraschen solche Klauseln zu finden.

Habe weiter auch nicht geschrieben, dass es zwingend so ist. Aber bei solchen Begehren von BR sollte immer erst ein Blich in den TV erfolgen, ob dazu Aussagen/ Regelungen gibt.

M
Mainpower

02.02.2010 um 20:22 Uhr

@erwin, jetzt hör aber auf

R
ridgeback

02.02.2010 um 22:43 Uhr

erwin, Tja erwin, dachte ich mir. Mach Dir weiter Gedanken was es eventuell irgendwo geben könnte. Schau mal ins alte testament, ich glaube, da war eine übertarifliche Zulage verboten

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