Stundenverteilung bei flexibleren Vereinbarungen als Erzieherin
Es stellt sich jetzt unter unserem Teamkollleginnen folgende Frage: Wir arbeiten in einer katholischen Kindereinrichtung und haben einen Arbeitsvertrag über 30 Stunden. Je nach Belegungung der Einrichtungen bekommen wir für kurze Zeit neue Dienstvereinbarungen über z.B. 32 Wochenstunden. Ist der Arbeitgeber berechtigt, die Arbeitszeiten täglich so zu gestalten, wie er möchte? Unser Dienstpan ist z. B . für eine Woche täglich anders, z.B. Montag 6 Stunden Dienstag 8 h usw. Wenn wir nur eine Vereinbarung von 30 Stunden haben müssen wir auch täglich unterschiedliche Stunden gehen, um dann eine Pause rauszuarbeiten, um über den Tag zu kommen. Ist es nicht so, dass man bei 30 Wochenstunden keine Pause einarbeiten muss? Kann ich bei 30 Stunden einfach mal so eingesetzt werden, wie es gebraucht wird, nur um die Arbeitszeit künstlich zu verlängern?
Community-Antworten (3)
07.01.2021 um 20:14 Uhr
Ich nehme an, bei euch wird nach Kirchenrecht gearbeitet. Da stellt sich die Frage: Gibt es eine Mitarbeitervertretung. Die solltest du ansprechen. Ansonsten: die Pausen werden auf Grund der Länge der Arbeitszeit eines Tages berechnet. Auf die Wochenarbeitszeit kommt es nicht an. Und Pausen müssen gemacht werden, wenn sie anfallen und können nicht "herausgearbeitet" werden. Aber es läuft ja noch einiges andere schief, wie ich den Eindruck habe.
08.01.2021 um 08:46 Uhr
Wie Kratzbürste schon geschrieben hat, bei euch wird das Kirchenrecht gültig sein. Da sind wir hier die falschen Ansprechpartner. Ihr habt doch sicher eine Mitarbeitervertretung. Dort mal nachfragen. Pausen kann man nicht "rausarbeiten". Und die Verteilung der Arbeitszeit kann der AG nicht von einem Tag auf den anderen ändern. Dies kann ich mir auch bei der Kirche nicht vorstellen.
08.01.2021 um 16:45 Uhr
Der Arbeitgeber schreibt einen Dienstplan. Darin kann er auch bei 30-Stunden-Verträgen 8-Stunden-Tage planen. Bei 8 Stunden müsst Ihr eine Pause machen. Pause heißt aber, das Ihr eben nicht arbeitet und auch nicht in der Kita anwesend sein müsst. Ansonsten hat der Arbeitgeber (auch eine Kirche) bei der Erstellung eines Dienstplans berechtigte Wünsche der AN mit den Interessen des AG fair abzuwägen. Vielleicht reicht es also, dem AG den Wunsch nach einer max. 6-stündigen Schicht mitzuteilen? Und der MAV natürlich auch, wenn Ihr so was habt. Immerhin gibt es in Kitas Personalmangel.
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