Erstellt am 06.01.2021 um 16:54 Uhr von celestro
Das müsst Ihr mit einem Rechtsanwalt klären. Wer welche Befugnisse hat, kann hier niemand beurteilen.
Erstellt am 06.01.2021 um 17:52 Uhr von Moreno
Es ist nicht verboten miteinander zu reden! Da würde ich am selben Tag beim GF auf der Matte stehen und fragen was das soll!
Erstellt am 06.01.2021 um 19:09 Uhr von ganther
Es kommt darauf an, wie weit Vollmachten gehen. ppa ist zunächst aber eine im Außenverhältnis unbeschränkte Vollmacht. Im Innenverhältnis kann was anderes gelten. Das sagt euch der GF. Bei uns ist zB ganz klar geregelt dass der Personalleiter alle Vollmachten für Erklärungen gegenüber dem BR hat
Erstellt am 07.01.2021 um 09:38 Uhr von Kjarrigan
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/prokura-45796