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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer darf eine BV unterschreiben oder kündigen?

BL
Betriebsrat LM
Jan 2021 bearbeitet

Wir haben einen Geschäftsführer und zwei ppa. Leute. Der eine ist für die Produktion und der andere für den Vertrieb zuständig. Nun hat der eine ppa. für den Betrieb zuständig eine BV Arbeitszeit gekündigt, die auch für die MA des Vertriebes gelten. Die BV ist vom Geschäftsführer unterschrieben. Wer darf nun die BV kündigen und oder verändern wollen oder Gespräche darüber führen?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

06.01.2021 um 17:54 Uhr

Das müsst Ihr mit einem Rechtsanwalt klären. Wer welche Befugnisse hat, kann hier niemand beurteilen.

M
Moreno

06.01.2021 um 18:52 Uhr

Es ist nicht verboten miteinander zu reden! Da würde ich am selben Tag beim GF auf der Matte stehen und fragen was das soll!

G
ganther

06.01.2021 um 20:09 Uhr

Es kommt darauf an, wie weit Vollmachten gehen. ppa ist zunächst aber eine im Außenverhältnis unbeschränkte Vollmacht. Im Innenverhältnis kann was anderes gelten. Das sagt euch der GF. Bei uns ist zB ganz klar geregelt dass der Personalleiter alle Vollmachten für Erklärungen gegenüber dem BR hat

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