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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Azubi-Berichtshefte: Wer darf unterschreiben vom BR?

N
Neuling
Jan 2018 bearbeitet

Für unsere Auszubildenden wird ein Berichtsheft geführt, das vom Betriebsrat zu unterschreiben ist. Die Frage: Muss der Vorsitzende unterschreiben oder kann dies jedes BR-Mitglied tun? Und: Wenn jemand anderes unterschreiben soll, muss er dafür per Beschluss beauftragt werden? Hintergrund: Der BRV arbeitet in einer völlig anderen Abteilung, ein BR-Mitglied arbeitet in der Abteilung des Azubi und kann von daher den Wahrheitsgehalt der Berichte viel besser einschätzen.

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Community-Antworten (6)

M
MarcoJAV

23.11.2006 um 11:51 Uhr

Es kann jedes Mitglied des BR oder der JAV unterschreiben.

R
Rollie

23.11.2006 um 17:31 Uhr

Mirt erschließt sich nicht so ganz der Sinn, aus welchem Grunde der BETRIEBSRAT das berichtsheft unterschreibt. Aus welchem Grund unterschreibt es nicht der Abteilungsverantwortliche, unter deren Obhut der AZUBI während der Zeit steht ?

G
gast22222

23.11.2006 um 18:48 Uhr

Frag doch mal die IHK.

Hier zwei Fundstellen.

http://www.hannover.ihk.de/themen/aus-weiterbildung/ausbildung/download/ausbildungsnachweise-berichtsheft/page.html

Die Ausbildungsnachweise sind wöchentlich, mindestens aber zweimal monatlich wahrheitsgemäß und vollständig zu führen. Sie sind vom Auszubildenden, dem Ausbilder, dem Betriebsrat und (bei Minderjährigen) den Erziehungsberechtigten monatlich zu unterschreiben.

Berichtsheft (http://www.personalrat.uni-freiburg.de/jav/tips.html#Berichtsheft)

Das Berichtsheft ist der Nachweis für die Industrie- und Handelskammer, daß die Ausbildung ordnungsgemäß verläuft. Es ist die Grundlage für die Abschlußprüfung. Das Berichtsheft dient auch als Beleg gegenüber dem Arbeitgeber, wenn beispielsweise ausbildungsfremde Arbeiten erledigt werden mußten oder nur unzureichend auf die Prüfung vorbereitet wurde. Deshalb sollte das Berichtsheft ehrlich geführt werden. Also: Keine Romane über das, was man gern gemacht hätte, oder wovon die Ausbildungsleiterin oder Ausbildungsleiter träumt, sondern nur das, was auch tatsächlich in der Ausbildung vermittelt wurde. Übrigens: Das Berichtsheft wird vom Arbeitgeber bezahlt und während der Arbeitszeit geführt.

H
Heini

23.11.2006 um 20:39 Uhr

Rollie, In jedem üblichen Berichtsheft gibt es auch eine Spalt für die Unterschrift des BR. Finde es schon sinnvoll wenn der BR auch Einsicht in die Berichtshefte nimmt.

Neuling, Eigentlich wäre das eine Aufgabe die dem Vorsitzenden obliegt, oder aber vom BR beauftragte Mitglieder.

M
M-TH

26.11.2006 um 00:08 Uhr

Hallo,

also ich habe noch nie etwas davon gehört, dass der Betriebsrat meine Berichte liest oder sogar unterschreibt.

Ich habe auch Berichte geschrieben, die aber dann mein jeweilger Ausbilder in der Abteilung unterschrieben hat.

B
Bergmann

26.11.2006 um 03:12 Uhr

Wie bei M-TH :

Berichte bleiben bei uns in der Ausbildungsabteilung.Weder der BR oder der AG liest oder unterschreibt irgendetwas bei den Berichten !

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