Hallo und einen schönen Tag,
bin gerade dabei unsere Wählerliste durchzusehen und dabei taucht folgende Frage bzgl. Betriebsratswahl auf:
ist ein AN, der bereits gekündigt wurde und bis zur Rechtswirksamkeit der Kündigung freigestellt ist, noch aktiv wahlberechtigt?

Zum Fall: Der Arbeitnehmer ist zum 31.12.06 gekündigt, ist jedoch bereits seit ca. einem halben Jahr freigestellt. Er wird eben "nur" noch bis Ende des Jahres seine Gehaltszahlungen weiterhin erhalten, aber nicht mehr in den Betrieb zurückkehren.

Vielen Dank im voraus für Eure - doch immer sehr hilfreichen - Antworten.

Gruss Slowfoxx