Hallo zusammen,

in unserem Betrieb gibt es ein System, welches regelt, wie sich das Gehalt der Beschäftigten in Abhängigkeit von Job (Referenz-Gehalt), Leistungsbewertung und aktuellem Gehalt entwickelt. Dafür gibt es vereinfacht gesagt eine "Formel", die die genannten Faktoren in eine prozentuale Gehaltserhöhung übersetzt. An sich scheint das eine tolle Sache zu sein, aber:
Der AG (bzw. der Mutterkonzern) ändert diese Formel alle 2-3 Jahre ohne vorherige Kommunikation, so dass die Leute von den Änderungen erst beim jährlichen MA-Gespräch erfahren.

Ein fiktives Beispiel: die Formel besagt, dass ich aufgrund meines aktuellen Jobs und Gehalts bei gleichbleibend guter Leistung am Ende des Jahres ein Erhöhung von 4% bekomme. In meinem Gespräch erfahre ich aber, dass der AG die Formel angepasst und die Prozente nach unten geändert hat, so dass ich "nur noch " 2% Gehaltserhöhung bekomme.

Sind Änderungen an dieser Formel mitbestimmungspflichtig i.S.d. §87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG?
Was es für mich unklar macht, ist, dass es nicht darum geht, wie sich das aktuelle Gehalt zusammensetzt (denn dieses steht fest), sondern um die Berechnung von zukünftigen, prozentualen Erhöhungen.