Erstellt am 29.01.2010 um 19:10 Uhr von Tanzbär
Nein!
Und wieso muss ich 10 Zeichen eingeben, wenn die Antwort kurz sein muss?
Erstellt am 29.01.2010 um 19:19 Uhr von Lotte
Wie lange geht denn die Amtszeit des BR?
Wenn diese vorbei ist und dann kein BR gewählt wurde, seid Ihr betriebsratslos.
Erstellt am 29.01.2010 um 19:42 Uhr von Hammer
Hallo Lotte,
wie gesagt, vor 4 Jahren im März waren die letzten Wahlen.
Sie wollen ausschließen, dass sich viele Mitarbeiter zur Wahl aufstellen und somit 6 monate Kündigungsschutz haben und deswegen nicht mehr gekündigt werden!!!!
Erstellt am 29.01.2010 um 19:45 Uhr von MonaLisa
@Hammer,
mir fehlen die Worte.......
Solche Aussagen macht ein amtierender Betriebsrat!
@Lotte,
fällt dir spontan darauf eine Antwort ein?
Erstellt am 29.01.2010 um 19:53 Uhr von rainerw
@Monalisa
Schäm, darf so ein BRM denken? *fg* Aber hier schäm ich mich dann ganz doll mit Dir.
Schon alleine der Satz: "Sie wollen ausschließen......."
Erstellt am 29.01.2010 um 21:42 Uhr von Lotte
Hammer,
das ist Vermutung? Oder bewiesene Tatsache?
MonaLisa,
wenn es stimmt, dann freut sich der AG über solch einen BR...was es wohl als Gegenleistung gibt...
Erstellt am 29.01.2010 um 21:55 Uhr von Hammer
Hallo Lotte,
das wurde uns heute offiziell mitgeteilt!
Wie stehen denn in diesem Falle die Chancen bei einer Kündigungsschutzklage (wenn man selber betroffen ist und wenn man eigentlich amtieren wollte) im Nachhinein (Formfehler?) ???
Erstellt am 29.01.2010 um 22:00 Uhr von Lotte
Hammer,
wenn Euch das so offiziell mitgeteilt wurde, würde ich sofort die Gewerkschaft einschalten und einen Fachanwalt hinzuziehen.
Auf die KSchKlage hat das m. E. keine Auswirkungen.
Erstellt am 30.01.2010 um 11:14 Uhr von Jurist
Kurze Frage : Wie viele Mitarbeiter hat euer Betrieb derzeit?
Erstellt am 30.01.2010 um 11:56 Uhr von Jurist
@Hammer
Grund für die Frage ist folgender : Wenn euer Betrieb regelmäßig mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt, kommt das vereinfachte Wahlverfahren nach §14a BetrVG nicht schon allein von Gesetz wegen zur Geltung.
Du kannst Dir in diesem Fall zwei weitere Mitarbeiter suchen, die eine BR-Wahl wünschen und gemeinsam beim Arbeitsgericht Antrag auf Bestellung eines Wahlvorstandes stellen.
Rechtsgrundlage ist §16 Abs.2 BetrVG :
"Besteht acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats kein Wahlvorstand, so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei Wahlberechtigten..."
Wenn die letzten Wahlen im März waren ist die Frist wohl schon abgelaufen - und wenn das Arbeitsgericht dem Antrag folgt, muss der Wahlvorstand unverzüglich BR-Wahlen einleiten (Nebenbei bemerkt erhalten die Mitglieder des Wahlvorstandes nach §15 Abs. 3 KSchG ab dem Zeitpunkt der Bestellung einen Kündigungsschutz, der noch sechs Monate nach Abschluss der Wahl nachwirkt).
Erstellt am 30.01.2010 um 12:25 Uhr von Lotte
Jurist,
würde fast wetten, dass bei mehr als 100 MA der WV schon bestellt worden ist...
Aber auch in Deinem Fall sieht ja das Gesetz eine andere Vorgehensweise vor. Würde hier wirklich über Gewerkschaft + Fachanwalt gehen. Die können versuchen per einstweiliger Verfügung etwas zu erreichen.
Erstellt am 30.01.2010 um 13:00 Uhr von rainerw
Wobei die Möglichkeiten bei einem bestehenden GBR auch noch nicht benannt wurden.
Erstellt am 30.01.2010 um 15:18 Uhr von Hammer
Hallo nochmal,
unsere Belegschaft besteht aus mehr als 600 Mitarbeitern. Der Wahlvorstand ist schon benannt! Nun versucht man das weitere Wahlprozedere aufzuschieben bis nach den Entlassungen. Vor vier Jahren war der 1. Februar Abgabeschluss für die Kandidatur.
Fakt ist, dass ich mich unter den normalen Umständen als Kandidat aufgestellt hätte. Alleine dies bedeutet schon einen Kündigungsschutz von 6 Monaten, wenn ich gewählt worden wäre, dann nochmal um 4 Jahre. Mit der Verschiebung der Wahlen nimmt man mir doch jetzt diese Möglichkeit! Kann ich das nicht, wenn ich bei den Entlassungen dabei sein sollte, bei einer Kündigungsschutzklage als Grund benennen???
Erstellt am 30.01.2010 um 16:40 Uhr von DonJohnson
Die richtige Antwort wurde hier schon gegeben. Auch die richtige Vorgehensweise.
Es ist verständlich, dass man sich bei eurer Situation überlegt zu kandidieren, richtig ist es dennoch nciht.
Von euerm jetzigen BR ist diese Vorgehensweise mehr als fahrlässig.
Erstellt am 01.02.2010 um 18:56 Uhr von AndreasT
@hammer
Hört sich ja hammehart an!! Eher wie eine große Sauerei
Wieso will der BR die Wahl verschieben?
Was verliert er, wenn er die Wahl nicht verschiebt?
Wenn es einen WV gibt, dann bestimmt doch ausschließlich er
den Wahltermin. Was hat der BR damit zu tun?