Erstellt am 11.01.2010 um 19:28 Uhr von erwin
Der Wahlzeitraum ist zwingend einzuhalten, weiter muss man darauf achten, das der amtierende BR nach 4 Jahren sein Mandat verliert. Also wann hat sich der amtierende konstituiert und wann sind danach die 4 Jahre vorbei?
Erstellt am 12.01.2010 um 13:05 Uhr von rkoch
Ich schätze mal wilfried hat seinen Beitrag editiert, sonst macht Erwins Frage keinen Sinn: Also: Bitte wilfried, wenn Du antworten willst, dann benutze auch den Antworten-Knopf.
Allerdings nutzt die Information wann sich der BR konstituiert hat wenig:
Spätestens ab der zweiten Amtszeit ist der Termin, an dem die Amtsübergabe erfolgt festgeschrieben! Die Konstiuierung hat mit diesem Termin aber gar nichts zu tun.
D.h.: (§21 BetrVG)
Hat die erste jemals stattgefundene Wahl eines BR innerhalb des regelmäßigen Zeitraums stattgefunden, so ist der **Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses** dieses BR für alle zukünftigen BR auch der maßgebende Tag des Endes der Amtszeit
Hat die erste jemals stattgefundene Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums stattgefunden, so endet die Amtszeit dieses BR mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des nachfolgenden BR, welcher dann der maßgebende Tag wird.
Steht bis zu diesem Stichtag das Wahlergebnis fest (sprich Aushang des endgültigen Wahlergebnisses), so endet die Amtszeit des bisherigen BR am Stichtag und der neue BR nimmt sein Amt am Tag danach auf.
Steht bis zu diesem Stichtag das Wahlergebnis eines neu zu wählenden BR nicht fest entsteht eine betriebsratslose Zeit, da der alte BR nicht mehr im Amt ist (kein Übergangsmandat!!!), der neue aber noch nicht existiert.
Das ist zu vermeiden, insofern: NEIN, man sollte den Termin auf keinen Fall nach hinten verschieben.
Passiert das doch (Fehler des WV) nimmt der neue BR sein Amt mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses auf und für alle zukünftigen Wahlen wird dieser Termin der maßgebendende Stichttag für das Ende der Amtszeit des BR.