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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahl des Wahlausschusses (Erste Betriebsversammlung) - splitten?

Z
Zeitbombe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, nachdem wir den Termin der Betriebsversammlung für eine Wahl des Wahlvorstandes publiziert hatten, kam der Arbeitgeber mit der bitte, die Versammlung doch zu splitten. Der Ag stellt sich nicht quer, bezahlt auch die Arbeitszeit und die Ausfallzeit, bittet nur darum, das nicht alle auf einmal vom Betrieb fern bleiben da sonst ein großer wirtschaftlicher Schaden entstehen könnte. Ansonsten kommte er uns mit allem entgegen. Wie sollen wir reagieren? Terminverschiebung mit Absprache des AG? Splitten der Versammlung--wie soll dann gewählt werden? Oder Kopf-durch-die Wand? Letzteres finden wir aber aus loyalität dem AG gegenüber, (wir möchten ja nicht das Boot, wo wir drin sitzen, kentern)nicht in Ordnung. Und bitte KEINE Tipps wegen der Gewerkschaft..die verdi in D...kann man vergessen. Wir sind in der Verdi eingetreten, jedoch.O-Ton: Ich setze meinen Fuß nur in Eure Bude wenn ich dort mindestens 19 Mitglieder habe (Größe unseres zu erwartenden Betriebsrates inclusive Vertretern)..Also boxen wir das (erstmal) ohne Verdi durch.

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Community-Antworten (2)

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Heini

16.11.2006 um 01:30 Uhr

Betriebsversammlungen kann man splitten, aber keine Wahlversammlung in dem der Wahlvorstand für eine Betriebsratswahl gewählt werden soll.

Mit dem Kopf durch die Wand ist nicht gut. Wenn der AG bereit ist die Versammlungszeit wie Arbeitszeit plus Wegekosten zu vergüten, könnte man die Wahlversammlung doch auf einen Tag verlegen an dem nicht gearbeitet wird.

A
Anker43

16.11.2006 um 08:37 Uhr

Hallo Zeitbombe, eine Gewerkschaft besteht nicht nur aus einem offiziellen Vertreter, oder was immer dieser Mensch auch ist, den du zitierst. Ich würde mich über so etwas bei Verdi beschweren. Wenn es sich um einen hauptamtlichen MA handelte, sollte so etwas weitere Konsequenzen haben, denn die werden letztendlich von uns Mitgliedern bezahlt. Ich würde dich bei so etwas uneingeschränkt unterstützen. Es ist aber auch nicht i.O., wenn du von dem Fehlverhalten eines Einzelnen auf die ganze Gewerkschaft schließt. Eine Gewerkschaft als Ganzes lebt nur durch die Aktivität und Solidarität ihrer Mitglieder und aber auch der Mitarbeiter. Bei eurer BR-Wahl wäre es deshalb recht gut, wenn ihr euch von den/der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft beraten ließet.

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