Hallo,

noch eine Frage: Wann kann man den Wahlvorschlag abgeben, mit den entsprechenden Stützunterschriften hierzu??

Muss ein Datum auf der Liste der Stützunterschriften stehen, wann der Arbeitnehmer diese unterzeichnet hat?? Wird danach aussorrtiert, nach welchen Datum die Stützunterschrift geleistet wurde?

Geht es beim Wahlvorstand danach, wann die Liste mit den Stützunterschriften eingereicht wurde, nach dem Motto, wer zu erst kommt malt zu erst??

Hiiillllfffe und Gruß