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Abgabefrist der Wählerliste und Stützunterschriften

J
Jennymaus
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

noch eine Frage: Wann kann man den Wahlvorschlag abgeben, mit den entsprechenden Stützunterschriften hierzu??

Muss ein Datum auf der Liste der Stützunterschriften stehen, wann der Arbeitnehmer diese unterzeichnet hat?? Wird danach aussorrtiert, nach welchen Datum die Stützunterschrift geleistet wurde?

Geht es beim Wahlvorstand danach, wann die Liste mit den Stützunterschriften eingereicht wurde, nach dem Motto, wer zu erst kommt malt zu erst??

Hiiillllfffe und Gruß

5.70703

Community-Antworten (3)

T
Tanzbär

29.01.2010 um 17:58 Uhr

  1. Wenn die Liste fertig ist.
  2. ???
  3. Was soll aussortiert werden?
  4. Was für eine Reihenfolge/Einsortierung meinst Du?

Wenn die Lister in Ordnung ist, passiert gar nichts, da gibt es keine Aussortierungen!

W
William

30.01.2010 um 08:57 Uhr

Hallo Tanzbär,

ich meinte, ob das Datum wann die Stützunterschrift geleistet wird, auf der Liste mit den Stützunterschriften stehen muss, oder wenn sie dann eingereicht ist, es nach dem Motte "Wer zuerst kommt, mal zuerst"geht??

Es gibt bei uns bestimmmt Mitarbeiter, die trotz hinweis das man nur eine Liste unterzeichnen sollte, mehrer Stützunterschriften abgeben und der Wahlvorstand dann ja anfragen muss, welche Liste er unterstützen muss.

Deshalb frage ich an, ob die Liste die zuerst eingereicht wird gilt, oder nach Unterschritsdatum der Stützunterschrift gewertet werden kann??

N
nicoline

30.01.2010 um 11:43 Uhr

William, Wann kann man den Wahlvorschlag abgeben, mit den entsprechenden Stützunterschriften hierzu?? § 6 Abs. 1 Wahlordnung Die Vorschlagslisten sind von den Wahlberechtigten vor Ablauf von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand einzureichen.

§ 6 Abs. 5 Wahlordnung (5) Die Unterschrift eines Wahlberechtigten zählt nur auf einer Vorschlagsliste. Hat ein Wahlberechtigter mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so hat er auf Aufforderung des Wahlvorstands binnen einer ihm gesetzten angemessenen Frist, spätestens jedoch vor Ablauf von drei Arbeitstagen, zu erklären, welche Unterschrift er aufrechterhält. Unterbleibt die fristgerechte Erklärung, so wird sein Name auf der zuerst eingereichten Vorschlagsliste gezählt und auf den übrigen Listen gestrichen; sind mehrere Vorschlagslisten, die von demselben Wahlberechtigten unterschrieben sind, gleichzeitig eingereicht worden, so entscheidet das Los darüber, auf welcher Vorschlagsliste die Unterschrift gilt.

§ 7 Abs. 1 Wahlordnung Der Wahlvorstand hat bei Überbringen der Vorschlagsliste oder, falls die Vorschlagsliste auf eine andere Weise eingereicht wird, der Listenvertreterin oder dem Listenvertreter den Zeitpunkt der Einreichung schriftlich zu bestätigen.

Im Übrigen kann man die Wahlordnung auch googeln. Als zukünftiger BR sollte man bei der Informationssuche unbedingt Kreativität an den Tag legen! ;-)

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