1.Ist die Frist für die Abgabe der Kandidatenliste um in diesen Zeitraum fallenden Feiertage zu verlängern ? Konkret fielen in unsere 2 Wochen Abgabefrist die Osterfeiertage.

2.Unsere Wählerliste soll nach Eistellung von Saison-Kräften nocheinmal modifiziert werden, so die Ankündigung im Wahlausschreiben, da diese Kollegen wahlberechtigt sind. Ist eine Änderung der Wählerliste zulässig, wenn die Abgabefrist der Kandidatenliste und auch die Einspruchsfrist für die Wählerliste bereits verstrichen sind?