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Betriebsratstätigkeit in Zwischenzeugnis

B
BRM2020
Jan 2021 bearbeitet

Hallo, meine Frage ist ob die Betriebsratstätigkeit im Zwischenzeugnis vom AG erwähnt werden darf oder nicht ?

Wenn nicht, und es trotzdem drin steht was tun ?

Vielen Dank und Frohes neues Jahr zusammen :)

28003

Community-Antworten (3)

P
Pickel

03.01.2021 um 14:00 Uhr

Prinzipiell nicht. Nur bei Freigestellten, die über einen langen Zeitraum BRM waren ist es zu erwähnen, wenn die eigentliche Tätigkeit nicht mehr bewertest ist.

B
BRM2020

03.01.2021 um 19:41 Uhr

Danke für die Antwort. Gibt es dazu irgendwelche Gesetzestexte ? oder Urteile ?

C
Catweazle

03.01.2021 um 20:52 Uhr

Einfach mal googlen: betriebsratstätigkeit zeugnis

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