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autorätirer Stil von Betriebsvorsitzenden

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eghaj11
Jan 2021 bearbeitet

Hallo miteinander, wir sind ein 12 köpfiges Gremium, mein Problem ist das unser vorsitzende eigenmächtig Entscheidungen trifft, er verhandelt besispielsweise mit dem Firmeinhaber und lehnt etwas ab oder gibt seine zustimmung,er stellt uns nichts vor das was er nicht gut findet zeigt er uns schlecht ohne darauf einzugehen er arbeitet mit angst z.b. das passiert mit dir und dir und dir das und das. darf ein vorsitzende selber ein plan von arbeitgeber ablehnen oder zustimmen? er sagt halt beiläufig in sitzungne was arbeitgeber möchte aber muss das nicht abgestimmt werden oder diskutiert werden? was würdet ihr machen? danke und gesundes neues jahr wünsche ich euch

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Community-Antworten (28)

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Catweazle

02.01.2021 um 23:46 Uhr

Einen neuen Vorsitzenden wählen. Wenn es dafür keine Mehrheit gibt haben die Mitarbeiter halt verloren. Ein BR besteht grundsätzlich aus einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern.

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DummerHund

03.01.2021 um 00:28 Uhr

Laut §26 Abs. 2 BetrVG vertritt der Vorsitzende des Betriebsrats den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse.

Den § 26 BetrVG bitte mal im Fitting komplett lesen mit Kommentierung.

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eghaj11

03.01.2021 um 11:11 Uhr

das Problem ist das Beschlüsse gar nicht gekommen ist, die Frage ist muss es zur Beschlüssen kommen, der Arbeitgeber sagt zum Beispiel die Konstrukteure müssen in Zukunft zusätzliche Aufgaben machen unser Vorsitzende lehnt das ab und macht zum Beispiel aus das er Einsicht haben kann wenn dafür Meister Schichten arbeiten und die Menge von Meistern reduziert wird. Das kann doch der nicht selbsständig entscheiden. In der Sitzung sagt er zum Besisiel wir können das mit Konstrukteueren nicht machen im nächsten Zug sagt er in Bereich Meister müssen wir das machen weil die Firma dann eventuell auslagert, hier droht der mit Angst aber es kommt nicht zur Abstimmung, meine Frage ist muss es zur Abstimmung kommen? bzw. kann er solches mit arbeitgeber ausmachen? ich denke egal was mit arbeitgeber besprochen wird muss er uns vorführen und nichtt selber entscheien

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UliPK

03.01.2021 um 11:26 Uhr

"wir sind ein 12 köpfiges Gremium"

Kann normal nicht sein nach § 9 BetrVG Entweder ein 11-köpfiges Gremium bei 401 – 700 Mitarbeitern oder ein 13-köpfiges Gremium bei 701 – 1000 Mitarbeitern

Sollte es anders sein und keine Nachrücker oder sonst was falsch dabei sein muss neu gewählt werden.

Hier mal ein paar Dinge, die der BRV darf oder halt nicht darf.

"Was kann ein Betriebsratsvorsitzender allein entscheiden? Tatsächlich darf der Betriebsratsvorsitzende fast gar nichts allein entscheiden. Laut §26 Abs. 2 BetrVG vertritt der Vorsitzende des Betriebsrats den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Und der Betriebsrat, das sind Sie, das sind Sie alle, die Sie eben Mitglied im Betriebsratsgremium sind.

Was sind die Aufgaben eines Betriebsratsvorsitzenden? Der Betriebsratsvorsitzende hat zusätzliche Aufgaben und Zuständigkeiten. Der Betriebsratsvorsitzende vertritt die Beschlüsse des Betriebsrats gegenüber der Belegschaft, dem Arbeitgeber, anderen Gremien im Betrieb oder auch der Öffentlichkeit und gibt in Namen des Betriebsrates Stellungnahmen ab.

Ist der Betriebsratsvorsitzende weisungsbefugt? Der Betriebsratsvorsitzende ist gegenüber den anderen Betriebsratsmitgliedern nicht weisungsbefugt. Er ist nicht der Vorgesetzte der anderen Betriebsratsmitglieder."

Quellen: www.betriebsrat.com www.ifb.de www.kluge-seminare.de

Kurzfassung der Aufgaben des BRV: Vertretung des Betriebsrates nach außen Entgegennahme von Erklärungen Einberufung und Leitung der Betriebsratssitzungen

Was darf er nicht. eigenmächtig Entscheidungen treffen verhandeln mit dem Firmeninhaber und eigenständig zustimmen oder ablehnen Dem Gremium mitbestimmungspflichtige Angaben des AG vorenthalten Drohungen aussprechen.

"was würdet ihr machen?"

DEN BRV ABWÄHLEN falls die Frage kommen sollte, wie das geht: https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitsvertrag/abwahl-des-betriebsvorsitzenden-so-ist-die-rechtslage/

Was auch noch sehr wichtig ist: SEMINARE besuchen, auch wenn diese wohl erst nach dem Sturz des Königs möglich sein werden.

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eghaj11

03.01.2021 um 12:01 Uhr

Sorry ja wir sind 11 mit nachrücker. Das abwählen wird nicht gehen weil er mit Einzelgesprächen manipuliert und keiner würde es auch wollen seine Position zu nehmen. Das man so hart durchgreift würde sich niemand trauen und wenn das einer macht würden es die anderen übel nehmen. Das kotzt einige an das er so ein dominangen Art hat aber gleichzeitig schüchtert es viele ein. Also heisdt es im klartext er darf in Verhandlungen nichts ablehnen oder zustimmen?

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UliPK

03.01.2021 um 13:02 Uhr

"Also heisdt es im klartext er darf in Verhandlungen nichts ablehnen oder zustimmen? "

Nicht ohne einen Beschluss des Betriebsrates und das seit nun mal ihr alle 11 seine Majestät mit eingeschlossen.

Die einzigen die drohen könnten wäret ihr nach § 23 BetrVG

Nur müsst ihr auch mal euren Hintern bewegen und das in Angriff nehmen. Von allein geht so etwas nicht. Auch der stellvertretende Vorsitzende kann eine Sitzung einberufen, bei Verhinderung des BRV, der geht ja mit Sicherheit auch mal in den Urlaub. Da dann halt auf die Tagesordnung die Neuwahl des BRV.

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Challenger

03.01.2021 um 13:05 Uhr

Zitat eghaj11 : Das man so hart durchgreift würde sich niemand trauen und wenn das einer macht würden es die anderen übel nehmen. Das kotzt einige an das er so ein dominanten Art hat aber gleichzeitig schüchtert es viele ein.

Was soll das denn heißen. Wir sind doch hier nicht in China oder Nordkorea. Schnapp Dir ein paar gleichgesinnte und geht mal zur Gewerkschaft.

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eghaj11

03.01.2021 um 13:34 Uhr

Ein paar zu schnappen word nicht gehen. Die meisten reden halt wenn es aber drauf ankommt ziehen sie sich zurück. Den Mut haben die wenigsten. In Einzelgesprächen werden sie einzeln manipuliert. Mit Angst und Folgen. Und keiner traut sich diesen Amt zu

Ich würde gerne auch die Belegschaft über diese Vorgehensweise informieren weiss aber nicht wie ich das anstellen soll

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Kampfschwein

03.01.2021 um 13:41 Uhr

@eghaj11 Ein paar zu schnappen word nicht gehen.

Dann gehst Du eben alleine zur Gewerkschaft.

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Challenger

03.01.2021 um 13:43 Uhr

Finden denn bei Euch eigentlich Betriebsversammlungen statt ?

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eghaj11

03.01.2021 um 16:55 Uhr

Ja das schon

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DummerHund

03.01.2021 um 19:29 Uhr

Alternativ kannst du auch versuchen so viele BRM´s um dich zu scharen das keine 11 BRM´s mehr zusammen kommen. Ihr treten gemeinschaftlich aus dem BR aus und dann müssten Neuwahlen statt finden.

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celestro

03.01.2021 um 21:39 Uhr

"und dann müssten Neuwahlen statt finden."

bringt aber nur dann etwas, wenn der Typ nicht direkt wieder BRV wird.

@eghaj11

Wenn die Leute in Einzelgesprächen manipuliert werden, dann kannst Du das ja auch. Sind in einer Sitzung erst einmal viele Deiner Meinung ....

K
Kampfschwein

03.01.2021 um 23:01 Uhr

@eghaj11 : .......er arbeitet mit angst z.b. das passiert mit dir und dir und dir das und das.

Was genau ist darunter zu verstehen ?

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DummerHund

03.01.2021 um 23:54 Uhr

@celestro

"und dann müssten Neuwahlen statt finden. bringt aber nur dann etwas, wenn der Typ nicht direkt wieder BRV wird."

Ist eine kurze Hose.

"Wenn die Leute in Einzelgesprächen manipuliert werden, dann kannst Du das ja auch. Sind in einer Sitzung erst einmal viele Deiner Meinung ...."

Ist eine lange Hose

Sowohl das eine wie das andere kleidet einen.

Wie wahrscheinlich ist es aber wenn die selben 11 Leute ohne Druck nach einer Neuwahl einen neuen BRV wählen sollen...... oder aber unter Druck einen BRV während der Amtsperiode den BRV abwählen sollen?

Keine Frage, man sollte erst das vorhandene ausschöpfen, nur ganz ehrlich...... Wenn jemand so autoritär an der Spitze steht dann ist der Rest schon so eingeschüchtert das es sehr schwer wird dagegen zu stinken.

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enigmathika

04.01.2021 um 11:10 Uhr

"Wie wahrscheinlich ist es aber wenn die selben 11 Leute ohne Druck nach einer Neuwahl einen neuen BRV wählen sollen......" Das Problem scheint zu sein, dass sich niemand sonst zur Wahl des Vorsitzenden stellen will. Das heißt, es wird trotz allen Kummers wieder der Gleiche gewählt werden.

@eghaj11 Im Prinzip kannst Ihr Du den BRV dann einfach "nervern", bis er es lernt. Jedesmal, wenn er euch mal wieder mitteilt, was er mit dem AG vereinbart hat, fragst Du (oder der Protokollführer) nach: "Für's Protokoll: Wann hatten wir den Beschluss dazu gefasst? Ich kann mich nicht erinnern und möchte das gern rechtssicher dokumentieren."

Gruß Enigmathika

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DummerHund

04.01.2021 um 11:47 Uhr

@Enigmathika Meinst du nicht das wenn ein BRV, die Leute schon so im Griff hat das diese bisher glaubten dies ginge alles ohne Beschluss das er dann einfach sagt, das braucht im Protokoll nicht nieder geschrieben werden, das es dann auch nicht schriftlich festgehalten wird. Die Angst wird hier offensichtlich größer sein.

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enigmathika

04.01.2021 um 12:18 Uhr

@ DummerHund Der Fragesteller scheint ja noch nicht wie das Kaninchen vor der Schlange zu sitzen und muss dann eben entsprechend hartnäckig sein. Offenbar brauchen die Kolleg:innen auch dringend eine Schulung.

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Challenger

04.01.2021 um 14:12 Uhr

Hallo eghaj1, nach Deinem bisherigen vorbringen fasse ich die Sache mal wie folgt zusammen :

Zitat : .........mein Problem ist das unser vorsitzende eigenmächtig Entscheidungen trifft, er verhandelt besispielsweise mit dem Firmeinhaber und lehnt etwas ab oder gibt seine zustimmung,er stellt uns nichts vor das was er nicht gut findet...............

Hier erfüllt Euer Diktator den Tatbestand der groben Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten gemäß §23 Betriebsverfassungsgesetz. Nicht nur das. Wenn er stets eigenmächtige Entscheidungen trifft, und mit dem Firmeinhaber alleine nur das auskungelt, wie es ihm genehm ist, erfüllt er meiner Auffassung nach auch den Tatbestand der Behinderung der Betriebsratstätigkeit nach § 78 Satz 1 BetrVG.

Vergleich : LAG Hessen, 07.12.2015 - 16 TaBV 140/15 - " Nach § 78 S. 1 BetrVG dürfen die Mitglieder des Betriebsrats in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Der Begriff der Behinderung nach § 78 Satz 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen. Er erfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit "

Dies bedeutet folgendes. Da nach § 78 S. 1 BetrVG die Mitglieder des Betriebsrats in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden dürfen, kann auch jedes einzelne Betriebsratsmitglied wegen der Behinderung der Betriebsratstätigkeit nach § 78 Satz 1 BetrVG gegen den Diktator arbeitsgerichtlich vorgehen.

Zitat : .....er arbeitet mit angst z.b. das passiert mit dir und dir und dir das und das... ...hier droht der mit Angst aber es kommt nicht zur Abstimmung,....

Hier gehe ich noch einen Schritt weiter. Wenn dies zutrifft, dass der Diktator einzelne Mitglieder des BR mit Drohungen unter Druck setzt und sie zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen drängt, erfüllt er meiner Auffassung nach auch den Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch (StGB)

Vergleich :

Strafgesetzbuch (StGB) § 240 Nötigung (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

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AnqieTy

04.01.2021 um 15:34 Uhr

Hey, also ich bin BRV eines 9er Gremiums und meine Kollegen würden mir eins husten würde ich so etwas abziehen. Wir sind durch eine Whats app Gruppe und Email Verkehr vernetzt. Alles was an mich heran getragen wird fließt sofort in diese Medien um gemeinsam schon mal darüber zu sprechen, bevor es überhaupt Zeit für die Sitzung ist in der wir gemeinsam entscheiden was wir tun. Wählt Euren BRV bloß ab, das ist keine Art und Weise einer Arbeitnehmer Vertretung. Das schadet nicht nur Eurem Ruf sondern auch den Mitarbeitern.

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eghaj11

04.01.2021 um 20:50 Uhr

Das abwählen wird nie gehen das weiss ich. Glaubt mir die schleimen noch bei ihm wenn er kritisiert wird. Und keiner will dann der aussenseiter sein. Er möchte auch Beschlüsse wo geschlossen wurden aussen so zu vertretten. Da will er Einheit zeigen in der Firma auch wenn wir nicht der selben meinung ist

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DummerHund

05.01.2021 um 11:41 Uhr

@eghaj11 Ich fürchte wenn dies so ist, wird dir keine andere Möglichkeit bleiben so viele BRM´s um dich zu scharen das ihr unter die Marke von 11 Mitgliedern fallt und zurück zu treten. Dann müssten unverzüglich Neuwahlen eingeleitet werden. Bis zu dem Zeitpunkt könntest du schon mal in so weit tätig werden das du rum erzählst das leider aufgefallen ist das wohl viele Maßnahmen aus der Vergangenheit ungültig sind da diese nicht auf Beschlüsse des Betriebsrates beruhen. Hier hat der BRV unerlaubt was aus geklüngelt. Diese Art von BR Arbeit kannst du machen und das kann dir weder der BRV oder sonst wer nicht verbieten.

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Kampfschwein

05.01.2021 um 14:38 Uhr

@Dummerhund : Ich fürchte wenn dies so ist, wird dir keine andere Möglichkeit bleiben so viele BRM´s um dich zu scharen das ihr unter die Marke von 11 Mitgliedern fallt und zurück zu treten. Dann müssten unverzüglich Neuwahlen eingeleitet werden.

Ich denke, dass wird nicht funktionieren. Denn nach dem bisherigen Sachstand kann man davon ausgehen, dass der Diktator, wie Challenger ihn zu recht bezeichnet, einfach so weitermachen wird wie bisher. Ich glaube nämlich nicht, dass der dann unterzählige BR tatsächlich auch einen Wahlvorstand bestellt.

Meiner Meinung nach hat Challenger bisher den besten Voschlag gemacht. Denn auch ich bin der Auffassung, dass dieser Typ den Tatbestand der Behinderung der Betriebsratstätigkeit nach § 78 Satz 1 BetrVG erfüllt. Wie Challenger zutreffend ausführt, kann auch jedes einzelne Betriebsratsmitglied wegen der Behinderung der Betriebsratstätigkeit nach § 78 Satz 1 BetrVG gegen den Diktator arbeitsgerichtlich vorgehen. Meiner festen überzeugung nach wird der Diktator nach einem arbeitsgerichtlichen Verfahren den Gerichtssaal als zweiter Sieger verlassen.

K
Kampfschwein

05.01.2021 um 14:46 Uhr

Erstellt am 03.01.2021 um 12:41 Uhr von Kampfschwein @eghaj11 Ein paar zu schnappen word nicht gehen.

Dann gehst Du eben alleine zur Gewerkschaft.

Wirst Du denn zur Gewerkschaft gehen ?

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Kampfschwein

05.01.2021 um 14:48 Uhr

Erstellt am 03.01.2021 um 22:01 Uhr von Kampfschwein @eghaj11 : .......er arbeitet mit angst z.b. das passiert mit dir und dir und dir das und das.

Was genau ist darunter zu verstehen ?

Kannst Du mir die Frage denn beantworten ?

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eghaj11

05.01.2021 um 20:58 Uhr

Er lenkt es ein, arbeitet mit schwarze rhetorik.

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Challenger

06.01.2021 um 00:39 Uhr

Zitat eghaj11 : Er lenkt es ein, arbeitet mit schwarze rhetorik.

Und was genau bedeutet das ?

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celestro

06.01.2021 um 11:03 Uhr

Zitat: "Im Sommer 2018 hat der Rhetorikcoach Wladislaw Jachtchenko mit „Schwarze Rhetorik. Manipuliere, bevor du manipuliert wirst“ einen Ratgeber zum Thema herausgebracht. Das bei Goldmann erschienene Taschenbuch beleuchtet verschiedene Techniken, um mit schwarzer Rhetorik erfolgreich seine Ziele zu erreichen."

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