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Muß die Wahl des Betriebsvorsitzenden schriftlich bekanntgegeben werden?

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Hain
Nov 2016 bearbeitet

Hallo miteinander Muß die Wahl des Betriebsvorsitzenden und Stellvetreters schriftlich bekanntgegeben werden? Oder reicht Mundpropaganda? Gibt es einen Paragraphen dazu?

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Community-Antworten (1)

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Fayence

01.05.2006 um 10:47 Uhr

@ hain Geregelt ist nur, daß der AG über die gewählten Personen - BRV und Stellvertreter- informiert werden muss. Ich halte es jedoch für mehr als sinnvoll, dieses schriftlich zu tun.

Darüber hinaus dürfte es doch wohl auch im Interesse aller AN liegen, diese Namen auf offiziellem Weg zu erfahren.

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