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Wahlberechtigung in der Freistellungsphase ATZ

H
hornissse
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag, ich habe folgende Frage: Mitarbeiter, die in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sind - sind noch wahlberechtigt?

vielen Dank

5.09102

Community-Antworten (2)

N
neskia

29.01.2010 um 13:57 Uhr

P
Pappnase

29.01.2010 um 14:02 Uhr

Mitarbeiter die in der freigestellten Phase der Altersteilzeit sind, sind nicht mehr wahlberechtigt. Sie gehören also auch nicht auf die Liste der wahlberechtigten AN (bei uns war das mal eine Zeit die Frage, weil wir auf diese Art und Weise die 200 Marke geknackt hätten!)

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