Erstellt am 08.03.2010 um 11:40 Uhr von pitsieben
@ Frederik,
er darf wählen und kann gewählt werden.
Erstellt am 08.03.2010 um 14:31 Uhr von putenpurackel
Kommt drauf an, wann die Wahl ist, vor dem 1.5. oder danach?
Wenn er zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht in der Ruhephase ist, dann hat er das aktive und passive Wahlrecht, das stimmt. Mit Beginn der Ruhephase verliert er es.
Erstellt am 08.03.2010 um 14:34 Uhr von Frederik
Die Wahl ist doch 2010 und er kriegt die Freistellung 2011!
Erstellt am 08.03.2010 um 14:48 Uhr von DocPille
Er darf wählen und gewählt werden,Sein Amt läuft allerdings nur bis zum 30.04.2011