Aktives & passives Wahlrecht während der ATZ
Hallo zusammen! Ich habe immer noch Fragen zu der ATZ! Wenn ein Kollege noch nicht in der Freistellungsphase ist, aber ATZ Freistellung: 01.05.2011 Austritt: 30.04.14 hat! Darf er dann wählen oder gewählt werden????
Danke & Gruß
Community-Antworten (4)
08.03.2010 um 12:40 Uhr
@ Frederik, er darf wählen und kann gewählt werden.
08.03.2010 um 15:31 Uhr
Kommt drauf an, wann die Wahl ist, vor dem 1.5. oder danach? Wenn er zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht in der Ruhephase ist, dann hat er das aktive und passive Wahlrecht, das stimmt. Mit Beginn der Ruhephase verliert er es.
08.03.2010 um 15:34 Uhr
Die Wahl ist doch 2010 und er kriegt die Freistellung 2011!
08.03.2010 um 15:48 Uhr
Er darf wählen und gewählt werden,Sein Amt läuft allerdings nur bis zum 30.04.2011
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