Sind gekündigte Mitarbeiter in die Wählerliste aufzunehmen ?
Von der Personalabteilung habe ich als Wahlvorstand die Wählerliste erhalten. Auf der Liste sind auch eine Reihe von Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnisse durch einen Personalabbau zum 31.03. gekündigt worden sind einige auch später zum 30.4. und. 30.6. Sind gekündigte Mitarbeiter in die Wählerliste aufzunehmen ?
Community-Antworten (2)
29.01.2010 um 12:49 Uhr
Wenn sie am Wahltag noch Mitarbeiter sind, ja
29.01.2010 um 12:52 Uhr
Ja. Sie sind bis zum endgültigen Ausscheiden (was sich in Kündigungsschutzprozessen hinziehen kann) Arbeitnehmer und als solche aktiv und passiv wahlberechtigt.
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