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Sind gekündigte Mitarbeiter in die Wählerliste aufzunehmen ?

H
herbert
Nov 2016 bearbeitet

Von der Personalabteilung habe ich als Wahlvorstand die Wählerliste erhalten. Auf der Liste sind auch eine Reihe von Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnisse durch einen Personalabbau zum 31.03. gekündigt worden sind einige auch später zum 30.4. und. 30.6. Sind gekündigte Mitarbeiter in die Wählerliste aufzunehmen ?

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Community-Antworten (2)

R
rolfo

29.01.2010 um 12:49 Uhr

Wenn sie am Wahltag noch Mitarbeiter sind, ja

P
Petrus

29.01.2010 um 12:52 Uhr

Ja. Sie sind bis zum endgültigen Ausscheiden (was sich in Kündigungsschutzprozessen hinziehen kann) Arbeitnehmer und als solche aktiv und passiv wahlberechtigt.

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