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Mitbestimmung Dissertation

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Fritz_0909
Dez 2020 bearbeitet

Hallo,

bei uns im Unternehmen möchte ein Mitarbeiter neben seiner beruflichen Tätigkeit promovieren. Das Thema der Dissertation entspricht den betrieblichen Anforderungen und bringt auch das Unternehmen voran.
Der Mitarbeiter soll für Termine an der Universität frei gestellt werden. Für den restlichen Zeitanspruch der Promotion erfolgen eine Lohnminderung und für den anderen Teil eine Unternehmensbindung.

Muss der Betriebsrat dieser Maßnahme zustimmen?

Vielen Dank für die Antworten

21802

Community-Antworten (2)

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AlterMann

30.12.2020 um 13:01 Uhr

Hier sind javerschiedene Maßnahmen:

  1. Freistellung für Termine an der Uni: Das ist ein Entgegenkommen des AG, am eigentlichen Arbeitsvertrag ändert sich nichts. Es ist auch keine Versetzung, da der Mitarbeiter wohl kaum angewiesen wird, die Termine wahrzunehmen. >>> keine Mbst.
  2. Lohnminderung: Da scheint es sich mir um eine (flexibel gestaltete) Arbeitszeitverkürzung auf Wunsch des MA zu handeln >>> keine Mbst.
  3. Bei der Unternehmensbindung vermute ich, dass der MA einige Stunden doch bezahlt bekommt und sich dafür an das Unternehmen bindet? Auch da sehe ich keine Mbst.
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Fritz_0909

30.12.2020 um 14:00 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Antwort, ja die Unternehmensbindung basiert genau auf den unter 3. beschriebenen Sachverhalt.

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