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Beschlussfassung des BR - BR-Mitgliedern BR-Tätigkeiten aufbürden, die Ihnen nicht liegen?

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FranzBaldus
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein 15 Mitglieder starker Betriebsrat. Im Gremium sind wir mit 6 Listen vertreten. Immer wieder gibt es unterschiedliche Auffassungen über Themen. 4 Listen mit ihren Mitgliedern wollen mit einem Mehrheitsbeschluss immer wieder den anderen BR-Mitgliedern BR-Tätigkeiten aufbürden, die Ihnen nicht liegen. So soll nun ein Kollege, der einen Sprachfehler hat auf der nächsten Betriebsversammlung einen Vortrag halten. Er möchte dies nicht. Ist das rechtens? Über welche Dinge darf ein Betriebsrat eigentlich alles einen Beschluss fassen?

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Community-Antworten (2)

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lupus

29.01.2010 um 08:47 Uhr

Hallo Auch im BR gilt, es kann niemand zu etwas gezwungen werden was er nicht will. Man kann die Kollegen auch mal an §75 BetrVerG erinnern

N
neskia

29.01.2010 um 09:51 Uhr

Was wollen denn die sehr geehrten BR-Kollegen unternehmen, wenn der Kollege den Vortrag nicht hält? Etwa den §23 (1) zücken, da hätte aber das Arbeitsgericht einen richtigen Lacher! Der Kollege kann beruhigt sagen, dass er den Kinderkram nicht mitmacht und den Vortrag nicht hält.

Dem einzigen Weisungsrecht dem der Kollege unterliegt ist das des Arbeitgebers, denn BR-Amt ist Ehrenamt und in einem Ehrenamt kann ich keinen zur Arbeit verpflichten nur bitten. Genauso wie Vorsitzender oder Stelli freiwillig ist.

Also müsste der Beschluss gefasst sein dem Arbeitgeber zu bitten den Kollegen anzuweisen den Vortrag im Rahmen seiner Arbeitsleistung zu halten... :-))))))

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