Erstellt am 28.12.2020 um 13:02 Uhr von BRHamburg
Da man alles tun sollte / muss um seinen Arbeitsplatz zu erhalten kann ich mir das schon vorstellen. Auf der anderen Seite woher soll das Amt wissen das man besonderen Kündigungsschutz durch BR hat?
Erstellt am 28.12.2020 um 13:32 Uhr von Enigmathika
@BRHamburg
Man muss dem Arbeitsamt mitteilen, warum man gekündigt wurde, und ob Kündigungsschutz besteht. Natürlich könnte man das verschweigen, aber das wäre gesetzeswidrig, und dazu wollen wir hier doch nicht aufrufen.
Erstellt am 28.12.2020 um 13:47 Uhr von ganther
der AG hat dies auch auf dem Formular anzugeben, dass er von der Agentur erhält. Falsche Angaben auf einem solchen Bogen, oder wenn der AN etwas Unwahres angibt und dies dazu führt, dass es keine Sperre gibt, wäre eine Straftat. Der AN würde Betrug begehen, der AG würde zumindest Beihilfe dazu leisten. Die Gerichte bei uns verstehen da auch keinen Spaß, wenn es auffällt und verhängen da sehr schnell Freiheitsstrafen zur Bewährung
Erstellt am 28.12.2020 um 13:59 Uhr von Kratzbürste
Warum sollte ein BR auf seinen Kündigungsschutz verzichten. Er hat doch den Wählern versprochen, ihre Interessen bis zur nächsten Wahl zu vertreten und sich nicht vom Acker zu machen.
Erstellt am 28.12.2020 um 14:28 Uhr von Catweazle
Eine ZUSÄTZLICHE Sperre gibt es nicht.
Erstellt am 29.12.2020 um 13:07 Uhr von Ersatz-M.