Verzicht auf Kündigungsschutz
Gibt es vom Arbeitsamt eine zusätzliche Sperre bei Verzicht auf den Kündigungsschutz für Betriebsräte?!
Community-Antworten (6)
28.12.2020 um 14:02 Uhr
Da man alles tun sollte / muss um seinen Arbeitsplatz zu erhalten kann ich mir das schon vorstellen. Auf der anderen Seite woher soll das Amt wissen das man besonderen Kündigungsschutz durch BR hat?
28.12.2020 um 14:32 Uhr
@BRHamburg Man muss dem Arbeitsamt mitteilen, warum man gekündigt wurde, und ob Kündigungsschutz besteht. Natürlich könnte man das verschweigen, aber das wäre gesetzeswidrig, und dazu wollen wir hier doch nicht aufrufen.
28.12.2020 um 14:47 Uhr
der AG hat dies auch auf dem Formular anzugeben, dass er von der Agentur erhält. Falsche Angaben auf einem solchen Bogen, oder wenn der AN etwas Unwahres angibt und dies dazu führt, dass es keine Sperre gibt, wäre eine Straftat. Der AN würde Betrug begehen, der AG würde zumindest Beihilfe dazu leisten. Die Gerichte bei uns verstehen da auch keinen Spaß, wenn es auffällt und verhängen da sehr schnell Freiheitsstrafen zur Bewährung
28.12.2020 um 14:59 Uhr
Warum sollte ein BR auf seinen Kündigungsschutz verzichten. Er hat doch den Wählern versprochen, ihre Interessen bis zur nächsten Wahl zu vertreten und sich nicht vom Acker zu machen.
28.12.2020 um 15:28 Uhr
Eine ZUSÄTZLICHE Sperre gibt es nicht.
29.12.2020 um 14:07 Uhr
Vielen Dank !
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