Grundwehrdienst und dann?
Ein Azubi unserer Firma soll jetzt nach dem er zum 28.02.2010 ausgelernt hat übernommen werden.Er soll für einen Monat eingestellt werden, weil er dann seinen Grundwehrdienst antritt. Wir als BR sollen da zustimmen. aber so wie es jetzt aussieht ist er dann nach den Wehrdienst Arbeitslos. Gibt es irgent wie eine Regelung?
Danke Uschi
Community-Antworten (2)
28.01.2010 um 11:07 Uhr
Maiki, was passiert wenn ihr nicht zustimmt?
28.01.2010 um 11:08 Uhr
Hallo, wenn Ihr nicht zustimmt ist er am 01.03. arbeitslos
Verwandte Themen
Muss ein JAV zur Bundeswehr???
ÄlterHallo, ich bin seit 4 jahren ordentliches Mitgleid der JAV in einer großen Verwaltung... seit ca. 2 Jahren bin ich nun auch Vorsitzender der JAV und in der Bezirks- JAV tätig und nehme meine Aufga
gleicher Arbeitsplatz nach Grundwehrdienst??
ÄlterHat ein Mitarbeiter, der aus dem Grundwehrdienst zurück kommt, wieder Anspruch auf seinen alten Arbeitsplatz?? Falls "Nein" hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht? (is ja ne Versetzung)
Zwei Arbeitsverträge beim selben AG??
ÄlterHallo, an alle folgende Frage: Ein MA unseres Betriebes leistet zur Zeit seinen Grundwehrdienst ab, d.h. sein Arbeitsverhältnis ruht. Jetzt hat uns der AG eine Einstellungsmeldung für diesen MA a
Wehrdienst - Urlaubs.- & Weihnachtsgeldansprueche
Älterhallo, ich habe folgendes problem: ein ma ist seit 4 jahren bei uns vollbeschaeftig. jetzt muss er ab dem 01.10.08 zum grundwehrdienst 9 monate. so weit so gut, aber jetzt meine fragen:
Wann ruht ein Arbeitsverhältnis?
ÄlterGuten Morgen zusammen. Wer kann mir sagen, wann ein Arbeitsverhältnis "Kraft Gesetzes" ruht? Grundwehrdienst, Zivildienst, Elternzeit und unbezahlter Urlaub ist klar, aber was gibt es da noch für Var