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gleicher Arbeitsplatz nach Grundwehrdienst??

L
Lurchi
Jan 2018 bearbeitet

Hat ein Mitarbeiter, der aus dem Grundwehrdienst zurück kommt, wieder Anspruch auf seinen alten Arbeitsplatz?? Falls "Nein" hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht? (is ja ne Versetzung)

6.01309

Community-Antworten (9)

K
Konrad

10.09.2007 um 11:28 Uhr

Hallo lurchi Wer zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung einberufen wird, behält seinen bisherigen Arbeitsplatz und erleidet gemäß den Bestimmungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes keinen Nachteil. Gleiches gilt für den Zivildienst.

W
Waschbär

10.09.2007 um 11:55 Uhr

lurchi,

du behältd deinen arbeitsplatz der AG muss solange nee Vertrettung besorgen, es gibt da kaum Probleme , allerdings ist es keine Versetzung . Weil wie will der Br wieder sprechen ?

Richtigen Rat zum Thema bekommst du beim Kreiswehrersatzamt und später dann in der Kaserne beim >Spiess

K
Konrad

10.09.2007 um 15:20 Uhr

@waschbär Welcher "Mehrwert" enthält dein nachgeschobener Beitrag?

W
Waschbär

10.09.2007 um 15:56 Uhr

Konrad, im Stillgestanden wird nicht geredet !

Mehrwert ? Siehe mal auf deine Schultern und dann auf meine ! Und nun ohne Meldung zum Formaldienst Weggetretten OG Konrad und sollten sie es noch mal wagen einen Vorgesetzten , so anzusprechen dann wede ich sie Persönlich in den GVD ZUG Begleiten und den haben Sie dan bis GWDE ! Welcher ja bekanntlich verlängert werden kann sollte das Ausbildungsmass nicht erfühlt sein Und sollten sie mit den Abkürzungen der Streitkräfte nicht vertraut sein so rate ich ihnen dringen Lesen sie das ZDV Handbuch !

Immer diese Wehrpflichtigen aus der 3M Einziehung ! Mauer,Mörder und Mutanten .

G
Geierwally

10.09.2007 um 16:17 Uhr

Uns Waschbär in Uniform . Extrem Ölige Vorstellung , ich denke mal damit hätte dann auch der Krieg keine Change mehr . Weil der ist ja Schmutzig und das finden Waschbären ja gar net Puzig . Un ist mir auch Bewust warum Frauen zum Bund wollen . Oder besser warum Waschbär dort länger blieb .

K
Kölner

10.09.2007 um 21:38 Uhr

@lurchi ...auf seinen ALTEN Arbeitsplatz muss es für den Rückkehrer nicht mehr gehen. Auf EINEN Arbeitsplatz schon!

W
Waschbär

11.09.2007 um 09:54 Uhr

Kölner, der WD Ableister ,hat ein anrecht auf einen kompletten ausgleich, für das was er macht er darf dafür nicht bestraft werden,er muss es ja machen ! und ausserdem ist es eine deskreminierung da ja nun mal nicht alle dreck essen müssen !

K
Kölner

11.09.2007 um 11:50 Uhr

@waschbär Wo liest Du das? Ich bin ja durchaus lernfähig, aber Deine Einschätzung sehe ich nicht...

W
Waschbär

11.09.2007 um 15:43 Uhr

Kölner, AGG ? im weitern sinne . Grade hier ist genau der Punkt Beratung "hoch angesiedelt" ! Laut Kreiswehr Ersatzamt ist es möglich, bei rechtzeitiger Kenntniss nahme.

Der Kern Punkt sind Verhandlungen. a. der Wehrdienstleistende möchte gerne nicht NUR einen Arbeitsplatz behalten sondern SEINEN Arbeitsplatz wieder vor finden, so als wenn er nicht Abwesend war,abzüglich der üblichen wiedrigkeiten . Ist es dem AG zu zumuten für die Zeit der Wehrableistung diese Stelle "Frei" zu halten ? ggf durch Vertrettung wie es auch beim Erziehungsurlaub üblich ist ?

Hierbei setze ich Wehrdienst mit Zividienst gleich.

Das waren die Punkte und sachgründe welche ich noch in Erinnerung habe aus der Zeit als ich Betroffen war . Und es Klappte selbst als ich meinen Wehrdienst "verlängerte" [Monats weise] . War ein Projekt der BRD+NATO wegen den UNO Einsatz der damals noch "neu" war und sollte wohl als Anreitzdienen. Soldat auf Probe trifft wohl die umgangsbeschreibung am bessten.

Wichtig war mir nur klar zustellen,das wenn schon jemannd für einen reitraum von seinem Arbeitsplatz weg muss,das er den grösst möglichen Schutz hat . OB nun WD oder ZD das ergebniss bleibt das gleiche auch bei maximalen schutz fehlt etwas und zwar die Zeit welche man nicht "da" war . Hoffe du bekommst keine Kopfschmerzen vom Lesen vis Verstehen :-)

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