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Wehrdienst - Urlaubs.- & Weihnachtsgeldansprueche

H
HaveFun
Jan 2018 bearbeitet

hallo,

ich habe folgendes problem:

ein ma ist seit 4 jahren bei uns vollbeschaeftig. jetzt muss er ab dem 01.10.08 zum grundwehrdienst 9 monate.

so weit so gut, aber jetzt meine fragen:

er hat noch 27 tage urlaub von diesem jahr (jahresurlaub)

die muss er jetzt nehmen damit dieser naechstes jahr nicht verfaellt ?

hat er urlaubsanspruch aufs ganze jahr oder nur bis 30.09.08 ? (wenn er laenger wie ein halbes jahr gearbeitet hat dann hat er doch anspruch auf den jahresurlaub ?)

darf man ihm den urlaub auszahlen ? (ich denke nein)

wie schaut es aus mit weihnachtsgeld, etc.

er ist ja nicht entlassen sondern nur beim wehrdienst ?

vielen dank

gruss stefan allgaeu

5.42504

Community-Antworten (4)

R
ridgeback

14.08.2008 um 23:31 Uhr

@HaveFun Urlaubsanspruch siehe, § 4 Abs. 1 Satz 1 ArbPlSchG,

verfällt der Urlaub? Siehe § 4 Abs. 2 ArbPlSchG

H
HaveFun

15.08.2008 um 05:22 Uhr

danke

kann mir jemand noch sagen ob er anspruch auf weihnachtsgeld hat ?

W
Werner

15.08.2008 um 10:02 Uhr

Moin HaveFun, auf welcher grundlage wird denn das WG gezahlt? Meist sind die Auszahlungsmodalitäten bei ruhenden Arbeitsverhältnissen im TV geregelt. Im TV Metall NRW würde dem Kollegen anteiliges WG gezahlt.

H
HaveFun

20.08.2008 um 16:56 Uhr

danke

dann muss ich mal in den tv schauen wir sind ngg

gruss stefan allgaeu

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